Akademik

Wissenschaft
Forschung

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Wis|sen|schaft ['vɪsn̩ʃaft], die; -, -en:
Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich:
die Wissenschaft fördern; die Akademie der Wissenschaften.
Syn.: Forschung.
Zus.: Altertumswissenschaft, Ernährungswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Gesellschaftswissenschaft, Kunstwissenschaft, Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft, Musikwissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Religionswissenschaft, Sprachwissenschaft, Theaterwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Zeitungswissenschaft.

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Wịs|sen|schaft 〈f. 20geordnetes, folgerichtig aufgebautes, zusammenhängendes Gebiet von Erkenntnissen ● Kunst und \Wissenschaft; sich einer \Wissenschaft verschreiben, widmen; die medizinische, theologische \Wissenschaft; das ist eine \Wissenschaft für sich 〈umg.〉 das kann man nicht so schnell erlernen, erklären, dazu gehören einige Kenntnisse; diese Ansicht ist von der \Wissenschaft widerlegt worden

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Wịs|sen|schaft , die; -, -en [(früh)nhd. für lat. scientia (zu scire = wissen); mhd. wiʒʒen[t]schaft = (Vor)wissen; Genehmigung]:
1. (ein begründetes, geordnetes, für gesichert erachtetes) Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich:
reine, angewandte W.;
die ärztliche, mathematische, politische W.;
die W. der Medizin, von den Fischen;
exakte -en;
die W. fördern;
der W. dienen;
die Akademie der -en;
alles atmet den Geist hoher W. (Wissenschaftlichkeit);
sie ist in der W. (im Bereich der Wissenschaft) tätig;
Vertreter von Kunst und W.
2. jmds. Wissen in einer bestimmten Angelegenheit o. Ä.:
es dauerte, bis er mit seiner W. herauskam.

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Wissenschaft
 
[zu Wissen], der Inbegriff menschlichen Wissens einer Epoche, das systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und tradiert wird; eine Gesamtheit von Erkenntnissen, die sich auf einen Gegenstandsbereich beziehen und in einem Begründungszusammenhang stehen. Auf einen begrenzten Gegenstand bezogenes Wissen kennzeichnet die Einzelwissenschaften, die ihrerseits in einen theoretischen und einen angewandten Bereich gegliedert sind und mit fortschreitender Differenzierung eine Reihe von Teildisziplinen hervorbringen können (z. B. Psychologie, Medizin, Physik). Wissenschaft meint auch den methodischen Prozess intersubjektiv nachvollziehbaren Forschens und Erkennens aufgrund eines Interesses, die Wirklichkeit der Natur, der Gesellschaft oder des menschlichen Geistes zu erschließen, sowie die Institutionalisierung des Wissensbestandes und aller darauf bezogenen Aktivitäten im Rahmen einer Gesellschaft. Da technischer Fortschritt und materieller Wohlstand auf die Entwicklung der Wissenschaft gegründet sind, haben die Wissenschaften sich zu einer autoritativen Instanz in sehr vielen Lebensbereichen entwickelt. Die Moderne wird daher auch als »wissenschaftliches Zeitalter« oder »wissenschaftlich-technische Welt« bezeichnet. Häufig werden dabei Methoden und Prinzipien der naturwissenschaftlichen Forschung absolut gesetzt (Scientismus).
 
Methodisch kennzeichnet die Wissenschaft ein gesichertes, in einen Begründungszusammenhang von Sätzen gestelltes und damit intersubjektiv kommunizierbares und nachprüfbares Wissen, das bestimmten wissenschaftlichen Kriterien (z. B. Allgemeingültigkeit, Systematisierbarkeit) folgt. Die wissenschaftlichen Methoden richten sich nach den jeweiligen Gegenständen, wobei sich v. a. zwei methodisch getrennte Wissenstraditionen herausgebildet haben. Kennzeichnend für die Naturwissenschaften sind Beobachtung, Hypothesenbildung, Experiment und Theoriebildung. Im Unterschied hierzu bezieht sich die geisteswissenschaftliche Methode (Hermeneutik) auf die niemals gänzlich zu erschöpfende und in der Beobachtung einholbare Deutung individueller Phänomene, auf Bedeutungszuweisung und Sinnverstehen im Rahmen historisch-kultureller Zusammenhänge.
 
 Einteilung der Wissenschaften
 
Die Einteilung der Wissenschaften folgt unterschiedlichen Gesichtspunkten. Die Wissenschaften sind dem Ziel nach entweder rein theoretische (Grundlagenforschung, Methodenlehre) oder praktisch-angewandte Wissenschaften, der Erkenntnisgrundlage nach (empirische) Erfahrungs- oder (rationale) Vernunftwissenschaften. Auf W. Dilthey geht die Unterscheidung der erklärenden Naturwissenschaft und der verstehenden Geisteswissenschaft zurück, W. Windelband unterschied entsprechend nomothetische (Gesetzes-) Wissenschaft und ideographische (das Einzelne beschreibende) Wissenschaft, Letztere gekennzeichnet durch ihre Beziehung auf Werte (unter Einschluss der Einmaligkeit in ihrem Eigenwert in der Geschichtswissenschaft), H. Rickert später zwischen Natur- und Kulturwissenschaft. Die von den angloamerikanischen Ländern übernommene Unterscheidung zwischen »natural sciences«, »social sciences« und »humanities« hat im deutschen Sprachraum als naturwissenschaftlich-technische, soziologische (Sozialwissenschaft) und geisteswissenschaftlich-literarische Betrachtungsweise an Boden gewonnen.
 
 Zur Geschichte der Wissenschaften
 
In der Antike gab es jene Trennung der Wissenschaften noch nicht. Zwar galten wohl schon immer und in allen Hochkulturen die Mathematik und ihre Anwendungen in Messkunst und Astronomie als Wissenschaft schlechthin. Aristoteles hielt aber (anders als die moderne Biologie) Geometrie und Arithmetik für ungeeignet, sich mit Lebewesen wissenschaftlich zu beschäftigen. Für den Menschen, das »sprechende und politische Wesen«, seien sie allenfalls peripherisch Wissenschaftliches Wissen wurde bis zum Ausgang des Mittelalters als Wissen vom wesentlichen Sein eines Phänomens, eines Gegenstandes oder Prozesses, verstanden. Erkenntnisleitende Interessen der Wissenschaft bezogen sich auf das »Was?« und das »Wozu?« des Phänomens, also auf seine ontologische und zweckgerichtete (teleologische) Dimension. Der neuzeitliche Wissenschaftsbegriff zielt im Gegensatz hierzu auf die Fragen des »Wie?« und »Wodurch?«, also auf die funktionale und kausale Erklärung der Phänomene. Die Erkenntnis, die durch Wissenschaft im ersten Sinn erreicht werden konnte, war die eines Sichvergegenwärtigens und Erschließens von sinnvollen Gebilden und Prozessen im Rahmen einer Weltordnung, eine quasireligiöse Schau (griechisch theoria) des göttlichen Wirkens. Die Erkenntnis der neuzeitlichen Wissenschaft, wie sie sich seit G. Galilei und I. Newton entwickelt hat, zielt auf ein Eingreifenkönnen und Beherrschen natürlicher Prozesse und Dinge. Paradigmatisch wurde dies zu Beginn der Neuzeit formuliert von F. Bacon als »Wissen ist Macht«, von R. Descartes als »Wissen, um uns zu Herren und Meistern der Natur zu machen« oder von T. Hobbes: »Ein Ding kennen bedeutet: zu wissen, was man damit anfangen kann, wenn man es hat«. In der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts nahmen mathematische, auch physikalisch-chemische Beschreibungen von Lebensvorgängen zu, mit einem Höhepunkt in dem den Menschen nach den Prinzipien der Mechanik beschreibenden Buch »L'homme machine« von J. O. de La Mettrie (1748).
 
In der Wissenschaftsgeschichte ist es üblich geworden, den letzten Jahrhunderten jeweils eine Leitwissenschaft zuzuordnen: so dem 17. Jahrhundert die Mathematik (Descartes, G. W. Leibniz, Newton), dem 18. Jahrhundert die Physik (Newton, C. Huygens), dem 19. Jahrhundert die Chemie (J. Dalton, J. Liebig), dem 20. Jahrhundert die Biologie (J. D. Watson/F. Crick, M. Eigen, J. C. Eccles).
 
Wissenschaft wurde bis in die frühe Neuzeit als methodisch gleichartiges Herantreten an verschiedene Gegenstände interpretiert. Den Geisteswissenschaften entsprach (war aber nicht deckungsgleich) das klassische Trivium (»Dreiweg«) von Grammatik, Dialektik, Rhetorik, den Naturwissenschaften das Quadrivium (»Vierweg«) von Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik im Rahmen der Artes liberales. Dazu traten in der Bildungsordnung des Mittelalters Theologie, Medizin und Recht. Die Trennung von Geistes- und Naturwissenschaft entstammt dem 19. Jahrhundert und vertieft zugleich die essenzielle Trennung von Geist (Res cogitans) und nunmehr als Materie aufgefasster Natur (Res extensa) seit Descartes. Eine andere mit dem Aufstieg der Naturwissenschaft und ihrer technischen Anwendung entworfene Einteilung nahm A. Comte mit seiner Theorie der Entwicklungsstadien aller Wissenschaften vor, die mit theologischen Erklärungen der Phänomene anheben, eine metaphysische Phase durchlaufen und im dritten, fortschrittlichsten Stadium der positiven (positivistischen) Erklärung zugänglich sind (Dreistadiengesetz). In einer Rede von E. Du Bois-Reymond wurde den verstehenden Wissenschaften abgesprochen, je in das Stadium des Positivismus wechseln zu können - eine Zielvorstellung, die seit Descartes die Wissenschaftsentwicklung bestimmt. Eine bis heute verfochtene These setzt demgegenüber Geistes- und Naturwissenschaft in ein Verhältnis der Komplementarität, analog der heisenbergschen Unschärferelation. Das heißt aber, je genauer psychologische, soziologische, historische, poetische (literaturwissenschaftliche) Forschungen mit einem naturwissenschaftlichen Methodenideal verbunden werden, desto unerklärbarer wird die Dimension der Anthropologie (z. B. im Behaviorismus das Phänomen des Bewusstseins).
 
Der Erfolg in den Naturwissenschaften im 19. Jahrhundert forderte die Geisteswissenschaften heraus, mithilfe dieser Methode auch auf dem eigenen Feld dem anderen Erklärungsideal nahe zu kommen. Der Historismus stellte den ersten Versuch dar, dem die Übertragung darwinistisch-evolutionstheoretischer Hypothesen auf Ethik, Politik, Recht folgte. Das gemeinsame Erklärungsideal dieser Methode (heute als Hempel-Oppenheim-Schema bezeichnet) besteht darin, zum erklärungsbedürftigen Phänomen die Antezedenzbedingungen anzugeben sowie ein Naturgesetz, das diese Voraussetzung mit dem zu Erklärenden (Explanandum) verbindet. In dieser scheinbar neuen Methode wird allerdings in Wirklichkeit eine alte Einsicht erneuert, die mit dem Begriff der »Ursache« untrennbar verknüpft ist: dass der Satz »A ist die Ursache von B« handlungstheoretisch bedeutet »Wenn du B willst, musst du A machen«.
 
Diese theoretische Erinnerung ist für das Verhältnis von Natur- und Geisteswissenschaften deswegen so wesentlich, weil die Übertragung der Verhaltensforschung bei Tieren auf den Menschen jede Ethik zu ersetzen sucht durch eine soziobiologisch orientierte Humanethologie, die sich zwar ethisch neutral gibt, in Wirklichkeit aber, z. B. im Bereich der Bioethik und der Ökologie, bestimmte Geltungsansprüche voraussetzt. Da naturwissenschaftliche Kausalforschung immer in den Horizont menschlicher Wert- und Zielorientierungen eingebettet ist, erscheint sie vielmehr als hoch spezialisierte und zumeist auch rechtfertigungsfähige oder gerechtfertigte Tätigkeit. Dies wird von naturwissenschaftskritischen Angriffen häufig nicht bedacht: Nicht eine neue, »ganz andere« Naturwissenschaft scheint daher das erstrebenswerte Ziel sich fortentwickelnder Wissenschaft zu sein, sondern ein geändertes Verhältnis der (Natur-)Wissenschaftler zu ihrer Tätigkeit.
 
Die Rolle der Wissenschaft hat in ihrer Geschichte keinen geringeren Wandel durchgemacht als ihre Gegenstände, ihre Methoden und Interessen. Galt für die Antike die Theoria als erstrebenswertes Ziel eines gelungenen Lebens, so stellten die wissenschaftlichen Protagonisten seit der frühen Neuzeit das Leben, die Erkenntnisse und deren praktische Umsetzung in das Interesse der Beherrschung der Natur (u. a. in Medizin, Waffentechnik, Energieerzeugung), um die menschlichen Lebensbedingungen zu verbessern. Die Vertreter der Wissenschaft waren meist wohlhabende, oft adlige Privatgelehrte oder anderweitig berufstätig. Erst im 19. Jahrhundert mit der zunehmenden Anwendung wissenschaftlicher Ergebnisse in der Technik und einer »typisch deutschen Ehe zwischen Hochintelligenz und Hochfinanz« (Otto Krätz) sowie der Vermehrung und dem Ausbau der Universität und mit bahnbrechenden Leistungen v. a. in der Medizin vermehrten sich Professuren, Mittel und Studenten. Damit einher ging die Volksbildung, die anknüpfend an die Aufklärung einen fast grenzenlosen Wissenschafts- und Fortschrittsoptimismus verhieß. Der moderne Wissenschaftsbetrieb ist demgegenüber bestimmt von einer hohen Spezialisierung, Partikularisierung in zahlreichen (etwa 4 000) Einzel- und Unterdisziplinen und von der Eingliederung wissenschaftlicher Tätigkeit in Institutionen (Universitäten, industrielle, staatliche oder staatlich geförderte Forschungsinstitute), in denen in Wissenschaftlerteams manchmal über eine Reihe von Jahren hinweg an forschungs- und kostenintensiven Projekten gearbeitet wird. Die Wissenschaftspflege ist zunehmend als verpflichtende Aufgabe der Gesellschaft erkannt worden. In Deutschland gehört der wissenschaftliche Bereich grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, der Bund hat nach Artikel 74 Ziffer 13 GG für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz neben den Ländern. Er macht davon Gebrauch, dass Mittel zu Forschungszwecken in den Bundeshaushalt eingesetzt werden. Die Freiheit der Wissenschaft ist verfassungsrechtlich garantiert (Wissenschaftsfreiheit). Neben dem Bund und den Ländern gewinnt auch die Wirtschaft in zunehmendem Maß als Finanzier sowie als Träger und Ort wissenschaftlicher Forschung Bedeutung.
 
 Wissenschaft und Fortschritt
 
Seit den 1970er-Jahren ist der Glaube an den wissenschaftlichen Fortschritt, zunächst v. a. in den Industrieländern, in eine Krise geraten. Die Ambivalenz wissenschaftlicher Entdeckungen wird an den ökologischen Schäden und Beeinträchtigungen, die wiederum mit wissenschaftlich-technischen Mitteln bewältigt werden müssen, zunehmend bewusstseinsfähig, auch in vielen Ländern, die durch forcierte Anstrengungen - oft um fast jeden ökologischen Preis - einen hohen wissenschaftlich-technischen Standard erreicht haben (z. B. Transformationsstaaten, Schwellenländer) oder zu erreichen streben. Wissenschaftliche Entdeckungen können zum Wohl der Menschen und auch zu deren Schaden gereichen. Dem traditionellen Anspruch und Selbstverständnis, dass Wissenschaft (als »reine Wissenschaft«) objektiv und wertfrei zu betreiben und von der Anwendung ihrer Ergebnisse unabhängig ist, wird entgegengehalten, dass auch wissenschaftliches Handeln in den Rahmen menschlicher Lebenswelt und wissenschaftlicher Interessen eingebunden ist. Wenn z. B. das Militär oder Wirtschaftsunternehmen Auftraggeber bestimmter Forschungen sind, tritt die Interessenbestimmtheit wissenschaftlicher Fragestellungen besonders deutlich zutage. Auch angesichts der zum Teil langfristigen Folgewirkungen und des zum Teil nicht absehbaren Wirkungsspektrums der Anwendungen wissenschaftlicher Erkenntnisse (z. B. der Gentechnologie) wie auch einer partiellen Verselbstständigung wissenschaftlich-technischer Leistungen (z. B. in der Medizin) gegenüber ihrem ursprünglichen Ziel, menschliches Leben zu erleichtern, wird der Mensch auf sich selbst verwiesen, auf seine Aufgabe, Verantwortung zu übernehmen und sich mit den Werten und Zielen seines Handelns auseinander zu setzen.
 
Die hohen Ansprüche des Wissenschaftlers an sich und an die Gesellschaft (Wissenschaftsakzeptanz und Wissenschaftsförderung) sowie deren Ansprüche an ihn (Sachverständigenautorität und -kompetenz) haben den Wissenschaften über das bloße Fortschrittsargument hinaus Rechtfertigungsstrategien abgenötigt. V. a. in der Medizin sind selbst in reichen Ländern nicht mehr die Mittel für die Anwendung aller Erfolg versprechenden Techniken vorhanden, gleichwohl ist die Reputation eines Forschers weiterhin noch häufig abhängig von quantitativen Indikatoren (Publikationen, erfolgreiche Versuchsreihen, die zu Stellen und Sondermitteln führen, u. a.).
 
In dieser Krise, die zugleich das Verhältnis der Wissenschaft zu Technik, Politik, Wirtschaft, zu den Medien betrifft, eröffnen sich für die künftige Wissenschaftsentwicklung prinzipiell zwei mögliche Perspektiven. Die erste setzt auf mehr, aber vielleicht alternative Wissenschaft sowie technische Anwendung (u. a. H. Lübbe). Die zweite wird als ein »Gesundschrumpfen« sowohl der Wissenschaftseinrichtungen als auch des Personals und der erforderlichen Mittel beschrieben (E. Chargaff). Andere Denkansätze sind stärker an einer möglichen Durchsetzung von Veränderungen unter gegenwärtigen Bedingungen orientiert. Als wichtige Momente erscheinen hierbei: 1) Jeglicher grundsätzliche Entscheidung muss eine möglichst vorurteilslose Diagnose des gegenwärtigen Zustandes (z. B. eines Landstrichs, der Ozonschicht, der Verbreitung eines Krankheitserregers) vorausgehen (Verzicht auf wirtschaftliche oder politische Interessen, auf Ideologie, um der Wahrheit willen). - 2) Die sich aus der Dynamik der Diagnose ergebenden Prognosen sind zu diskutieren, darunter Technikfolgenabschätzung, die Risikobewertung der möglichen Hauptfolgen, aber auch der Nebenfolgen für Mensch und Natur, und zwar unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Bevölkerungsentwicklung. - 3) Die Alternativenforschung sollte nachdrücklich gefördert werden. - 4) Alternativen dürfen sich nicht nur auf Einzelprobleme konzentrieren, sondern betreffen ökologische Gesamtzusammenhänge und die Lebensoptionen von Bevölkerungseinheiten, ausgehend von der Familie bis hin zu künftigen Generationen. Demnach können die jetzt lebenden Menschen z. B. nicht das Recht haben, kommenden Generationen zuzumuten, sich wissenschaftlich-technischen Niveauerfordernissen zu unterwerfen, die für die Handhabung zwischengelagerter radioaktiver Abfälle notwendig sind.
 
Zwischen den Polen des Rufs nach zivilisatorischem Konsum (Fortschrittsgedanke der Aufklärung) und des Rufs »Zurück zur Natur« wird es wohl keinen unanfechtbaren Lösungsweg geben. Allerdings weisen die genannten Gesichtspunkte auf die Notwendigkeit eines fachübergreifenden Gesprächs, das sich sowohl auf nahe liegende Einzelfragen wie auch auf globale Entwicklungen erstreckt. Interdisziplinarität hebt die Unterschiede der Einzeldisziplinen nicht auf, sondern weist ihnen ihren Ort im Gesamtkonzept des Wirklichen an, wobei die Philosophie mit ihren grundlegenden Fragestellungen (v. a. Ethik, Wissenschaftstheorie) eine vermittelnde Funktion haben könnte.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Forschung · Fortschritt · Geisteswissenschaften · Hochschulen · Methode · Natur · Naturgesetz · Naturphilosophie · Technikfolgenabschätzung · Theorie · Universität · Verantwortung · wissenschaftliche Revolution
 
Literatur:
 
Der W.-Begriff. Histor. u. systemat. Unterss., hg. v. A. Diemer (1970);
 
Fortschritt ohne Maß?, hg. v. R. Löw u. a. (1981);
 G. Funke u. E. Scheibe: W. u. W.-Begriff (1983);
 M. Riedel: Für eine zweite Philosophie (1988);
 A. N. Whitehead: W. u. moderne Welt (a. d. Engl., Neuausg. 1988);
 W. Dilthey: Ges. Schrr., Bd. 1: Einl. in die Geistes-W.en (91990);
 H.-G. Gadamer: Ges. Werke, Bd. 1: Hermeneutik. Wahrheit u. Methode (61990);
 C. F. von Weizsäcker: Die Tragweite der W. (61990);
 B. Gräfrath: Einheit, Interdisziplinarität, Komplementarität. Orientierungsprobleme der W. heute (1991);
 H. Markl: Natur als Kulturaufgabe. Über die Beziehung des Menschen zur lebendigen Natur (Neuausg. 1991);
 R. Spaemann u. R. Löw: Die Frage Wozu? Gesch. u. Wiederentdeckung des teleolog. Denkens (Neuausg. 1991);
 
Chemie u. Geistes-W., hg. v. J. Mittelstrass u. G. Stock (1992);
 M. Heidegger: Der Satz vom Grund (71992);
 H. Lübbe: Der Lebenssinn der Industriegesellschaft (21994);
 K. R. Popper: Logik der Forschung (a. d. Engl., 101994);
 E. Husserl: Die Krisis der europ. W.en u. die transzendentale Phänomenologie, hg. v. E. Ströker (31996);
 P. K. Feyerabend: Wider den Methodenzwang (a. d. Engl., Neuausg. 61997);
 T. S. Kuhn: Die Struktur wiss. Revolutionen (a. d. Amerikan., 141997);
 
W., Macht, Politik, hg. v. G. Cleve u. a. (1997);
 M. Wingens: Wissensgesellschaft u. Industrialisierung der W. (1998);
 A. F. Chalmers: Grenzen der W. (a. d. Engl., 1999);
 A. F. Chalmers: Wege der W. Einf. in die W.-Theorie (a. d. Engl., 52001);
 J. D. Barrow: Die Entdeckung des Unmöglichen. Forschung an den Grenzen des Wissens (a. d. Engl., 22001);
 
Transdisciplinarity. Joint problem solving among science, technology, and society, hg. v. J. Thompson Klein u. a. (Basel 2001).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Universität im Mittelalter: Von der Klosterschule zur Alma Mater
 
Philosophie im Dienst der Wissenschaften
 

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Wịs|sen|schaft, die; -, -en [(früh)nhd. für lat. scientia; mhd. wiʒʒen[t]schaft = (Vor)wissen; Genehmigung]: 1. (ein begründetes, geordnetes, für gesichert erachtetes) Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich: reine, angewandte W.; die ärztliche, mathematische, politische W.; die W. der Medizin, von den Fischen; exakte -en (Wissenschaften, deren Ergebnisse auf mathematischen Beweisen, genauen Messungen beruhen, z. B. Mathematik, Physik); ein Hearing ..., zu dem die Energiewirtschaft und die W. (Wissenschaftler[innen]) eingeladen wurden (Hamburger Abendblatt 20. 3. 84, 15); die W. fördern; der W. dienen; die Akademie der -en; alles atmet den Geist hoher W. (Wissenschaftlichkeit); sie ist in der W. (im Bereich der Wissenschaft) tätig; Vertreter von Kunst und W.; Ü Die Entzifferung der Tafeln ist eine kleine W. für sich (ist so kompliziert, dass man dazu über besondere Kenntnisse verfügen muss; ADAC-Motorwelt 3, 1986, 119). 2. jmds. Wissen in einer bestimmten Angelegenheit o. Ä.: es dauerte, bis er mit seiner W. herauskam. ∙ 3. Kenntnis (1): da er sein Anerbieten ... zur W. des Volkes bringen würde (Kleist, Kohlhaas 52).

Universal-Lexikon. 2012.