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be|an|stan|den [bə'|anʃtandn̩] <tr.; hat:als mangelhaft, als nicht annehmbar bezeichnen [und zurückweisen, nicht akzeptieren]:
an jmds. Arbeit nichts zu beanstanden haben; eine Rechnung beanstanden; er beanstandete die Qualität der gelieferten Ware.
Syn.: ↑ bemängeln, klagen über, ↑ kritisieren, meckern über (ugs. abwertend), ↑ missbilligen, ↑ monieren, motzen über (ugs.), nörgeln an (abwertend), ↑ reklamieren, ↑ rügen, sich beklagen über, sich beschweren über, ↑ tadeln.
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be|ạn|stan|den 〈V. tr.; hat〉
1. kritisieren, etwas auszusetzen haben an
2. Einspruch erheben gegen, sich beschweren über; Sy reklamieren (1)
● eine Rechnung \beanstanden; das Einzige, was ich an der Sache zu \beanstanden habe, ist ...; es gab nichts zu \beanstanden
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be|ạn|stan|den, (österr. veraltet, noch Amtsspr.:) be|ạn|stän|den <sw. V.; hat [zu veraltet Anstand = Einwand, Aufschub]:
als mangelhaft, als nicht annehmbar bezeichnen [u. zurückweisen, nicht akzeptieren]:
eine Rechnung, eine Ware b.;
der TÜV hat die Bremsen beanstandet;
ich habe an ihrer Arbeit nichts zu b. (zu tadeln, zu kritisieren);
der Kunde hat beanstandet, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war.
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be|ạn|stan|den, (österr. auch:) be|ạn|stän|den <sw. V.; hat [zu veraltet Anstand = Einwand, Aufschub]: als mangelhaft, als nicht annehmbar bezeichnen [u. zurückweisen, nicht akzeptieren]: eine Rechnung, eine Ware b.; der TÜV hat die Bremsen beanstandet; ich habe an ihrer Arbeit nichts zu b. (zu tadeln, zu kritisieren); es kümmere sie wenig, dass die Lehrerin die schlechte Schulschrift ihres Sohnes beanstande (Schwaiger, Wie kommt 82); der Kunde hat beanstandet, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war.
Universal-Lexikon. 2012.