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miss|bil|li|gen [mɪs'bɪlɪgn̩] <tr.; hat:seine ablehnende Haltung in Bezug auf etwas deutlich zum Ausdruck bringen und es nicht billigen:
jmds. Verhalten [scharf] missbilligen; er sah sie missbilligend an.
Syn.: ↑ ablehnen, ↑ ausschlagen, ↑ beanstanden, ↑ bemängeln, ↑ monieren, sich beklagen über, sich beschweren über, ↑ verschmähen, ↑ zurückweisen.
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miss|bịl|li|gen 〈V. tr.; hat〉 nicht billigen, tadeln, ablehnen ● ich missbillige seine Meinung; \missbilligend den Kopf schütteln
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miss|bịl|li|gen <sw. V.; missbilligte, hat missbilligt>:
sein Unverständnis, sein ablehnendes Urteil in Bezug auf etw. deutlich, meist in Form eines Tadels, zum Ausdruck bringen:
jmds. Verhalten [scharf] m.;
jmdn. missbilligend ansehen.
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miss|bịl|li|gen <sw. V.; missbilligte, hat missbilligt>: sein Unverständnis, sein ablehnendes Urteil in Bezug auf etw. deutlich, meist in Form eines Tadels, zum Ausdruck bringen: jmds. Verhalten [scharf] m.; Er empfand die Handlungsweise ... zwar als ... verständlich, aber er missbilligte dennoch den Mangel an Selbstbeherrschung (Kirst, 08/15, 108); jmdn. missbilligend ansehen; Sie schwieg eine Weile, dann aber traf mich ein missbilligender Blick (Werfel, Himmel 24).
Universal-Lexikon. 2012.