Straf|arrest,
eine besondere Strafe für Straftaten im Sinne des Wehrstrafsgesetzes (WStG), die Soldaten der Bundeswehr begehen. Der Strafarrest besteht in Freiheitsentziehung; bei seinem Vollzug soll der Soldat, soweit möglich, in seiner Ausbildung gefördert werden. Das Höchstmaß des Strafarrestes beträgt sechs Monate, das Mindestmaß zwei Wochen (§ 9 WStG).
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Straf|ar|rest, der (Milit.): kurze, gegen Soldaten verhängte Freiheitsstrafe.
Universal-Lexikon. 2012.