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Summepiskopat
Summ|episkopat,
 
die im Rahmen des Episkopalsystems seit Ende des 17. Jahrhunderts dem evangelischen Landesherrn als dem Summus Episcopus (»obersten Bischof«) zugeschriebene oberste Jurisdiktionsgewalt zur Leitung der Kirche (Kirchenregiment); kraft ihrer trat er - auch gegenüber seinen katholischen Untertanen - in die als suspendiert erachtete Jurisdiktion der katholischen Bischöfe ein. Im Zeitalter des Absolutismus wurde der Summepiskopat auch staatsrechtlich fixiert, in Deutschland nach 1918 abgeschafft. (landesherrliches Kirchenregiment)
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
landesherrliches Kirchenregiment wird zum Staatskirchentum
 
Protestantismus in Deutschland nach 1918: Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments
 

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Summ|epis|ko|pat, der od. das; -[e]s, -e [zu lat. summus (↑Summa) u. ↑Episkopat]: in den deutschen evangelischen Kirchen bis 1918 oberste Kirchengewalt der Landesfürsten.

Universal-Lexikon. 2012.