Teilpacht,
Halbpacht, Teilbau, Halbscheidwirtschaft, alte Form der landwirtschaftlichen Pacht: Der Grundeigentümer stellt das Inventar ganz oder teilweise zur Verfügung, behält Leitung und Aufsicht über die Bewirtschaftung und erhält etwa die Hälfte des Rohertrags; der Teilpächter erbringt mit seiner Familie die ausführende Arbeit.
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Teil|pacht, die: alte Form der landwirtschaftlichen Pacht, bei der der Grundeigentümer das Inventar ganz od. teilweise zur Verfügung stellt, die Leitung u. die Aufsicht über die Bewirtschaftung behält u. die Hälfte des Ertrages erhält.
Universal-Lexikon. 2012.