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Ve|hi|kel [ve'hi:kl̩], das; -s, -:1. (oft abwertend) [altes, schlechtes] Fahrzeug:
sie schwang sich wieder auf ihr Vehikel und radelte weiter; mit diesem klapprigen Vehikel kommst du niemals bis Spanien.
Syn.: fahrbarer Untersatz (ugs. scherzh.), ↑ Gefährt (geh., auch scherzh.), ↑ Mühle (ugs., oft abwertend), ↑ Wagen.
2. (geh.) etwas, was als Mittel dazu dient, etwas anderes deutlich, wirksam werden zu lassen, zu ermöglichen:
die Sprache als Vehikel der dichterischen Idee.
Syn.: ↑ Medium.
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Ve|hi|kel 〈[ ve-] n. 13〉
1. (altes, altmodisches, schlechtes) Fahrzeug
2. 〈fig.〉 Mittel zum Zweck
[<lat. vehiculum „Fahrzeug“ <vehere „tragen“]
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Ve|hi|kel , das; -s, - [lat. vehiculum, zu: vehere = fahren]:
1. (oft abwertend) [altes, schlechtes] Fahrzeug:
ein altes, vorsintflutliches, klappriges V.;
er schwang sich auf sein V.
2. (bildungsspr.) etw., was als Mittel dazu dient, etw. anderes deutlich, wirksam werden zu lassen, zu ermöglichen:
die Sprache ist das V. aller geistigen Tätigkeit.
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Vehikel
[v-; lateinisch vehiculum »Fahrzeug«, zu vehere »fahren«] das, -s/-, bildungssprachlich für: Mittel, durch das etwas deutlich, wirksam wird, Hilfsmittel; umgangssprachlich für: klappriges, altes Fahrzeug.
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Ve|hi|kel, das; -s, - [lat. vehiculum, zu: vehere = fahren]: 1. (oft abwertend) [altes, schlechtes] Fahrzeug: ein altes, vorsintflutliches, klappriges V.; Ein altes Modell. Ein eckiger Kühler mit rührenden Lamellen ... Die Staatsgewalt unterhielt verspielte V. (Muschg, Gegenzauber 149); er schwang sich auf sein V. 2. (bildungsspr.) etw., was als Mittel dazu dient, etw. anderes deutlich, wirksam werden zu lassen, zu ermöglichen: die Sprache ist das V. aller geistigen Tätigkeit; Auch die Werbung für ... Autos, Alkohol und Zigaretten benutzt häufig Statussymbole als V. (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, IV); Über das V. Lied und Theater hatten viele neue Mitglieder ihren Weg in die Gruppe gefunden (Frings, Männer 345). 3. (Med.) wirkungsloser Stoff in Arzneien, in dem die wirksamen Stoffe gelöst od. verteilt sind.
Universal-Lexikon. 2012.