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Fahr|zeug ['fa:ɐ̯ts̮ɔy̮k], das; -[e]s, -e:Apparat, Maschine, größere Vorrichtung, mit der man fahren und mit der man fahrend Menschen und Lasten befördern kann:
er hat mit seinem Fahrzeug einen Unfall gebaut; sein Fahrzeug am Straßenrand abstellen.
Zus.: Motorfahrzeug, Straßenfahrzeug.
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Fahr|zeug 〈n. 11〉 Maschine zum Fahren, zum Befördern von Personen od. Lasten, z. B. Wagen od. Schiff [<nddt. fartüg „Schiff jeder Art“]
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Fahr|zeug , das; -[e]s, -e [aus dem Niederd., niederd. fahrtüg, älter niederl. vaartuig = Schiff]:
u. a. mit Rädern, Kufen od. Tragflächen ausgerüstete Konstruktion mit Eigen- od. Fremdantrieb zur Beförderung von Personen u. Lasten.
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I Fahrzeug
[Sanskrit yana], Religionswissenschaft: deutsche Bezeichnung für verschiedene Richtungen des Buddhismus.
II
Fahrzeug,
Verkehrswesen: Beförderungsmittel für Personen und/oder Lasten mit Eigen- oder Fremdantrieb, eingeteilt in Land-, Wasser-, Luft- und Raumfahrzeuge. Im Zuge der technischen Entwicklung werden Fahrzeuge ständig verändert, besonders bezüglich Antrieb und Form (u. a. zur Erhöhung der Geschwindigkeit, Ladekapazität, aber auch der Bequemlichkeit); damit verbunden ist die Spezialisierung von Fahrzeugen auf bestimmte Verkehrswege (z. B. Schienenfahrzeuge) und Transportaufgaben.
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Fahr|zeug, das [aus dem Niederd., niederd. fahrtüg, älter niederl. vaartuig = Schiff]: u. a. mit Rädern, Kufen od. Tragflächen ausgerüstete technische Konstruktion mit Eigen- od. Fremdantrieb zur Beförderung von Personen u. Lasten: man sah -e aller Art, vom Fahrrad bis zum Auto; marschieren war gar nicht, weil die Straße voll von schweren -en war (Kant, Aufenthalt 12); Zwei Seeleute sind sie, wenn auch von sehr verschiedenen -en (Heim, Traumschiff 305); Ü Nicht immer kann der „Pannenhilfsdienst“ in der Halbzeitpause ein schlingerndes F. wieder so auf geraden Kurs bringen (Kicker 82, 1981, 7).
Universal-Lexikon. 2012.