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Mühle
Mahlwerk; Tretmühle (umgangssprachlich); Routine; Joch; Alltagstrott; Alltag

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Müh|le ['my:lə], die; -, -n:
1. Anlage, Maschine o. Ä. zum Zermahlen, Zerkleinern besonders von Getreide:
das Getreide wird in der Mühle zu Mehl gemahlen.
Zus.: Getreidemühle, Gewürzmühle, Kaffeemühle, Pfeffermühle, Zementmühle.
2. Haus mit einer Mühle:
eine idyllisch gelegene Mühle.
Zus.: Papiermühle, Sägemühle, Wassermühle, Windmühle.
3. (ugs., oft abwertend) [altes, in schlechtem Zustand befindliches] Fahrzeug:
die alte Mühle sollte man sofort aus dem Verkehr ziehen.
Syn.: Vehikel (oft abwertend).

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Müh|le 〈f. 19
1. Gerät od. Anlage (durch Wasser, Wind, Hand od. Elektrizität betrieben) zum Zermahlen von Getreide, Kaffee, Papier u. a. (Getreide\Mühle, Kaffee\Mühle, Papier\Mühle, Pfeffer\Mühle, Wasser\Mühle, Wind\Mühle)
2. Brettspiel für zwei Personen mit je 9 Steinen auf einem Liniensystem, mit denen man versucht, „Mühlen“ (Figuren aus drei nebeneinanderliegenden Steinen) zu bilden, wobei man dem Gegner jedes Mal einen Stein wegnehmen darf, wenn dies gelingt; Sy Mühlespiel
● Gottes \Mühlen mahlen langsam 〈Sprichw.〉 Gottes Wirken erkennt der Mensch erst spät; \Mühle spielen; das ist Wasser auf seine \Mühle 〈fig.〉 das unterstützt seine Ansicht, Meinung [<ahd. muli(n), engl. mill <spätlat. molina „durch Wasserkraft betriebene Mühle“]

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Müh|le , die; -, -n [mhd. mül(e), ahd. mulī, mulin < spätlat. molina, zu lat. molere = mahlen]:
1.
a) durch Motorkraft, Wind od. Wasser betriebene Anlage zum Zermahlen, Zerkleinern von körnigem, bröckligem Material, bes. zum Mahlen von Getreide:
Ü in die M. der Justiz (in eine langwierige, schleppende [u. aussichtslos erscheinende] juristische Angelegenheit) geraten;
b) Haushaltsgerät zum Zermahlen von Kaffee, Gewürzen o. Ä.
2. Haus mit einer Mühle (1 a):
eine idyllisch gelegene M.
3.
a) <o. Pl.; o. Art.> Brettspiel für zwei Personen, die je 9 Spielsteine auf ein mit Punkten versehenes Liniensystem setzen u. dabei versuchen, eine Mühle (3 b) zu bilden; Mühlespiel:
M. spielen;
b) Figur aus drei nebeneinanderliegenden Spielsteinen beim Mühlespiel, durch die dem Gegner Spielsteine weggenommen werden können:
die M. öffnen, schließen.
4. (ugs., oft abwertend) [altes] motorisiertes Fahr- od. Flugzeug.

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Mühle
 
[althochdeutsch muli(n), von spätlateinisch molina, zu lateinisch molere »malen«],
 
 1) Brettspiel zwischen zwei Spielern, von denen jeder abwechselnd je neun weiße oder schwarze Steine auf die Schnitt- und Eckpunkte der vorgezeichneten Figur setzt. Beim Setzen, später durch Ziehen, versuchen sie, möglichst oft eine Mühle, d. h. drei Steine nebeneinander auf drei Punkte einer Linie, zu bekommen. Wer das erreicht, kann vom Gegner einen Stein, der nicht zu einer Mühle gehört, wegnehmen. Besonders vorteilhaft ist eine Zwickmühle, eine Doppelmühle, bei der durch das Öffnen einer Mühle eine zweite geschlossen wird. Ein Spieler, der nur noch drei Steine hat, darf springen; verloren hat, wer nur noch zwei Steine besitzt oder von den gegnerischen Steinen eingeschlossen ist.
 
 2) Technik: Maschine zum Mittel- (Grieß-) und Feinmahlen, bei der das Mahlgut durch Druck-, Schlag-, Prall- oder Scherbeanspruchung zerkleinert wird. Die Walzenmühle arbeitet mit zwei sich gegenläufig drehenden zylindrischen Walzen; das Mahlgut wird in den Spalt gezogen und zwischen den glatten (bei Feinmahlung) oder geriffelten oder mit Nocken oder Zähnen (bei Grobmahlung) versehenen Walzen zerkleinert. Bei der Rollmühle (Kollergang) wird das Mahlgut durch in einer Mahlbahn umlaufende Mühlsteine zerkleinert. Reibmühlen werden zur Vermahlung geringer Mengen bei hohem Zerkleinerungsgrad eingesetzt. Sie beanspruchen das Mahlgut scherend (Schermühlen) zwischen einer fest stehenden, meist radial gerippten und einer ähnlich ausgebildeten, um eine Achse rotierenden Mahlfläche. Hierzu gehören die Glockenmühlen (bei der sich ein Mahlkegel in einem glockenförmigen Hohlkegel dreht), die Scheibenmühlen (das Mahlgut wird im Spalt zwischen zwei radial gerippten Scheiben, von denen eine fest steht und die andere angetrieben wird, zerrieben), und der Mahlgang (im Prinzip eine Scheibenmühle mit senkrechten Scheibenachsen). Schlagmühlen zerkleinern das Gut mithilfe von Schlagkörpern (Schlagwerke). Nach Art der Schlagkörper unterscheidet man Schlagkreuzmühle, Schlagnasenmühle, Schlagstiftmühle, Hammermühle (mit Hammerschlagwerken) u. a. Mit Prallzerkleinerung arbeiten die Prallmühlen, bei denen das Mahlgut von Rotoren gegen fest stehende Prallplatten oder sich gegenläufig zu den Rotoren drehende Prallscheiben (Pralltellermühlen) geschleudert wird, und die Luftstrahlmühlen, bei denen ein Gas- oder Luftstrom das Aufgabegut auf eine Geschwindigkeit von über 300 m/s beschleunigt; die Zerkleinerung (bis zu wenigen μm Korngröße) erfolgt hier durch Stöße der Teilchen untereinander und ihren Aufprall auf Prallklötze; dabei ist gleichzeitig eine Trocknung möglich. Trommelmühlen zerkleinern das Mahlgut in rotierenden (auch schwingenden) Mahltrommeln; diese sind mit losen Mahlkörpern aus verschleißfestem Material zu 20 bis 40 % gefüllt, sodass bei der Trommeldrehung das Mahlgut durch die Mahlkörper zerrieben und/oder zerschlagen wird. Man unterscheidet nach der Gestalt der Trommel Trommelmühle mit zylindrischer Mahltrommel, Doppelkegelmühle, Dreikegel-(Tricone-)Mühle und Rohrmühle, nach den Mahlkörpern Kugelmühle (Mahlkugeln) und Stabmühlen (lange zylindrische Stangen, die in der Trommel parallel abrollen).
 
Im weiteren Sinn versteht man unter einer Mühle auch die gesamte Anlage einschließlich der Antriebsvorrichtung und umschließender Gebäude. Nach der Antriebsart unterscheidet man dabei Wassermühlen (einschließlich Schiffsmühlen), Windmühlen und elektrisch betriebene Mühlen. Ferner wird die Bezeichnung auch für die Anlagen verwendet, die allgemein zum Zerkleinern, Auspressen oder zu anderen Bearbeitungsvorgängen dienen, z. B. Öl-, Papier-, Walk-, Schneide- oder Sägemühlen.
 
Wirtschaft:
 
Nach der Geschäftsart gibt es heute fast ausnahmslos Handelsmühlen, die Getreide kaufen, vermahlen und die Mahlerzeugnisse verkaufen. Lohn- und Umtauschmühlen haben ihre frühere Bedeutung eingebüßt. Infolge technischen Fortschritts und sinkenden Brotverbrauchs ergaben sich in Deutschland Überkapazitäten, die zu ruinösem Wettbewerb führten und strukturbereinigende gesetzliche Maßnahmen hervorgerufen haben. 1998/99 wurden von 488 Mühlen (ohne Kleinstmühlen mit einer Jahresvermahlung unter 250 t) rd. 6,17 Mio. t Weizen und 0,98 Mio. t Roggen vermahlen. - Dachorganisation der Mühlen ist seit 1998 der Verband Deutscher Mühlen (VDM) in Bonn.
 
Geschichte:
 
Wassermühlen waren schon bei den Römern im 1. Jahrhundert v. Chr. bekannt; vereinzelt sind sie seit dem 3. Jahrhundert n. Chr. nördlich der Alpen nachweisbar; ihre Ausbreitung beginnt jedoch erst im 11./12. Jahrhundert Wahrscheinlich über die Araber und die Kreuzfahrer gelangte die Windmühle mit senkrechter Flügelachse von Persien aus nach dem Westen; die Windmühlen mit waagerechter Flügelachse und die Bockwindmühle wurden im 12./13. Jahrhundert in Europa entwickelt, wo sie besonders im nordwesteuropäischen Tiefland in Gebrauch kamen. Die erste Dampfmühle in London (1784), betrieben von einer wattschen Dampfmaschine, markierte den Übergang zur modernen Mühlentechnik.
 
Rechtsgeschichte:
 
Die Grundlage des seit dem 11./12. Jahrhundert sich ausbildenden deutschen Mühlenrechts ist die Verfügungsmacht des Grundherrn über Grund und Boden sowie alle damit verbundenen Anlagen. Der grundherrliche Mühlenbann (Bannrechte) hatte für alle Ansässigen Mahlzwang zur Folge. Später ging der Mühlenbann als Mühlenregal auf den Landesherrn über. Als öffentliche Stätte genossen Mühlen erhöhten Rechtsschutz (Mühlenfriede; Asyl, schärfere Ahndung der in einer Mühle begangenen Straftat). Das Mühlenrecht war oft in besonderen Mühlenordnungen geregelt. Das BGB ließ die landesrechtlichen Vorschriften unberührt (Art. 65, 164 Einführungsgesetz zum BGB).
 
Volkskundliches:
 
Der Standort der Mühle außerhalb des Dorfes und der Dorfgemeinschaft war geeignet zu geheimen Treffen; die Mühle galt auch als Ort der Ausschweifung; im 15./16. Jahrhundert gab es eine ausgesprochene Mühlenprostitution. Die Abgelegenheit entzog die Tätigkeit des Müllers der Nachprüfbarkeit, sodass mit dem Misstrauen die Verleumdung des Müllers üblich war, was ihn in eine soziale Außenseiterstellung brachte. Noch bis 1577 war die »Unehrlichkeit« des Müllers im Zunftrecht verankert.
 
Zahlreiche Sagen, Lieder und Sprichwörter ranken sich um das Motiv der Mühle; sie wurde im 16. Jahrhundert bildliches Motiv schwankhafter Verjüngungskuren in der Altweibermühle und der Altmännermühle. In der Karikatur der Reformationszeit werden Mönche und Pfaffen von Tod und Teufel in der Mühle verschrotet. Sie verkehrt die spätmittelalterliche Allegorie von der Hostienmühle, in die das Evangelium geschüttet und das Lebensbrot von den kirchlichen Würdenträgern in Empfang genommen wird.
 
Literatur:
 
J. Leupold: Theatrum machinarum molarium oder Schau-Platz der Muehlen-Bau-Kunst (1735, Nachdr. Leipzig 1982);
 
Romantik u. Wirklichkeit der alten M.n, hg. v. R. Wittich (21980);
 H. Jüttemann: Schwarzwald-M.n (1985);
 
Mahlanlagen, hg. v. K. Schönert (1987);
 J. Mager u. a.: Die Kulturgesch. der M.n (Neuausg. 1989);
 R. Suppan: M.n, Bäche, Wasserräder. Gesch. u. Funktion der wasserbetriebenen M.n (Graz 1995).

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Müh|le, die; -, -n [mhd. mül(e), ahd. mulī, mulin < spätlat. molina, zu lat. molere = mahlen]: 1. a) durch Motorkraft, Wind od. Wasser betriebene Anlage zum Zermahlen, Zerkleinern von körnigem, bröckligem Material, bes. zum Mahlen von Getreide: die M. klappert, geht noch, ist noch in Betrieb, steht still; die M. dreht sich (ugs.; die Windmühlenflügel drehen sich; das Mühlrad dreht sich ); das Getreide zur M. bringen; Spr wenn die M. steht, kann der Müller nicht schlafen (durch das Ungewohnte kommt man aus dem Rhythmus, Gleichgewicht); Ü in die M. der Justiz, der Verwaltung (in eine langwierige, schleppende [u. aussichtslos erscheinende] juristische, verwaltungsmäßige Angelegenheit) geraten; die -n der Gerichte mahlen noch (ADAC-Motorwelt 1, 1976, 49); *jmds. M. steht selten/niemals still (ugs. veraltend; jmd. redet ununterbrochen); jmdn. durch die M. drehen (salopp; jmdm. hart zusetzen); b) Haushaltsgerät zum Zermahlen von Kaffee, Gewürzen o. Ä.: Nina ... mahlte Kaffee in ihrer türkischen M. (Rinser, Mitte 121). 2. Haus mit einer ↑Mühle (1 a): eine idyllisch gelegene M.; eine alte M. zum Haus umbauen. 3. a) <o. Pl.; o. Art.> Brettspiel für zwei Personen, die je 9 Spielsteine auf ein mit Punkten versehenes Liniensystem setzen u. dabei versuchen, eine ↑Mühle (3 b) zu bilden; Mühlespiel: M. spielen; b) Figur aus drei nebeneinander liegenden Spielsteinen beim Mühlespiel, durch die dem Gegner Spielsteine weggenommen werden können: die M. öffnen, schließen. 4. (ugs., oft abwertend) [altes] motorisiertes Fahr- od. Flugzeug: Ick hab 'n Motorrad. Ne dolle M. (Borell, Lockruf 109); TWA fliegt mit alten -n (Spiegel 28, 1988, 74). 5. (Ringen) Griff, bei dem der Gegner aus dem Stand gehoben, in der Luft im Kreis gedreht u. dann auf beide Schultern geworfen wird.

Universal-Lexikon. 2012.