Akademik

evident
klarerweise; offensichtlich; selbstverständlich; trivial; auf der Hand liegend

* * *

evi|dẹnt 〈[ -vi-] Adj.〉
1. augenscheinlich, offenkundig, offenbar
2. einleuchtend
[<lat. evidens „augenscheinlich, offenbar“]

* * *

evi|dẹnt <Adj.> [lat. evidens (Gen.: evidentis), zu: videre = sehen]:
1. (bildungsspr.)
a) unmittelbar einleuchtend, keines Beweises bedürfend:
eine -e Aussage;
b) augenfällig, offenkundig:
eine -e Tatsache;
seine Dummheit ist e.;
es ist e., dass dem so ist;
sie ist e. benachteiligt.
2.
e. halten (österr. Amtsspr.; in Evidenz halten).

* * *

evi|dẹnt <Adj.> [lat. evidens (Gen.: evidentis), zu: videre = sehen]: 1. (bildungsspr.) a) unmittelbar einleuchtend, keines Beweises bedürfend: eine -e Aussage, ein -er Satz; es ist e., dass kein Marxist sich auf diese Argumentation einlassen könnte (Heringer, Holzfeuer 64); b) augenfällig, offenkundig: eine -e Tatsache; seine Dummheit ist e.; es ist e., dass dem so ist; die Beispiele machen diesen Sachverhalt e.; er ist e. benachteiligt; so wurde wieder einmal e., welch eminent bedeutender Träger individueller und kollektiver Erinnerung der so genannte Dokumentarfilm ist (NZZ 23. 10. 86, 45). 2. *e. halten (österr. Amtsspr.: in Evidenz halten).

Universal-Lexikon. 2012.