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Aus|ge|wo|gen|heit 〈f. 20; unz.〉 Harmonie, Ausgeglichenheit
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Aus|ge|wo|gen|heit, die; -, -en:
das Ausgewogen-, Abgestimmtsein; Harmonie.
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Ausgewogenheit,
Bezeichnung für den publizistischen Interessenausgleich, die Darstellung des Für und Wider, abgeleitet aus dem Neutralitätsgebot für die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medien. Ausgewogenheit bezieht sich entweder auf die gesamte Darbietungsfolge eines Rundfunkprogamms, auf einzelne Darbietungsteile (Artikel, Sendung) oder auf einzelne Darbietungsthemen.
F. Ronneberger: Kommunikationspolitik (1978).
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Universal-Lexikon. 2012.