Akademik

vorenthalten
verweigern; verwehren; nicht zugestehen

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vor|ent|hal|ten ['fo:ɐ̯|ɛnthaltn̩], enthält vor, enthielt vor, vorenthalten <tr.; hat:
(jmdm. etwas) [worauf er Anspruch hat] nicht geben:
man hat ihm sein Erbe vorenthalten; jmdm. wichtige Informationen vorenthalten; warum hast du mir das vorenthalten? (nichts davon gesagt?).
Syn.: verbergen, verhehlen (geh.), verheimlichen, versagen (geh.), verschweigen, verweigern.

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vor||ent|hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 jmdm. etwas \vorenthalten jmdm. etwas (widerrechtlich) nicht geben ● er will seinem Sohn sein Erbe \vorenthalten; jmdm. wichtige Informationen \vorenthalten

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vor|ent|hal|ten <st. V.; enthält vor/(selten) vorenthält, enthielt vor/(selten) vorenthielt, hat vorenthalten>:
(jmdm. etw.) [worauf er Anspruch hat] nicht geben:
jmdm. sein Erbe, seinen Lohn, einen Brief, eine Nachricht, ein Recht v.;
jmdm. die Hintergründe der Tat v. (verschweigen).

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vor|ent|hal|ten <st. V.; enthält vor/(selten) vorenthält, enthielt vor/(selten) vorenthielt, hat vorenthalten>: (jmdm. etw.) [worauf er Anspruch hat] nicht geben: jmdm. sein Erbe, seinen Lohn, einen Brief, eine Nachricht, ein Recht v.; Ich weiß nämlich nicht, ob ich der Öffentlichkeit diese wichtige Information v. darf (Kirst, Aufruhr 41); Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen die Hintergründe unserer Ermittlungen gegenwärtig v. (verschweigen) muss (Weber, Tote 196); Ü Sie öffnete vorsichtig die Tür, darauf bedacht, sich und Unrat den Blicken der Zuschauer vorzuenthalten (H. Mann, Unrat 43).

Universal-Lexikon. 2012.