unter den Tisch fallen lassen (umgangssprachlich); vertuschen; etwas unter den Tisch kehren (umgangssprachlich); ausschweigen; etwas unter den Teppich kehren (umgangssprachlich); totschweigen
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ver|schwei|gen [fɛɐ̯'ʃvai̮gn̩], verschwieg, verschwiegen <tr.; hat:(etwas) bewusst nicht erzählen, sondern es verheimlichen:
er hat mir seine schwere Krankheit verschwiegen; sie hat selbst ihrem Mann verschwiegen, dass sie eine Tochter hat.
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ver|schwei|gen 〈V. tr. 229; hat〉 (jmdm.) etwas \verschweigen (jmdm.) etwas verheimlichen, (ihm) nichts davon sagen ● er hat (es) verschwiegen, dass er dabei war; eine Nachricht, die Wahrheit \verschweigen; ich habe nichts zu \verschweigen; →a. verschwiegen
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ver|schwei|gen <st. V.; hat [mhd. verswīgen]:
1. bewusst nicht sagen; verheimlichen:
jmdm. eine Neuigkeit v.;
er hat uns seine Krankheit verschwiegen/hat uns verschwiegen, dass er krank ist;
es lässt sich nicht v. (man muss deutlich sagen), dass das Niveau sinkt.
2. <v. + sich> (selten) sich über etw. nicht äußern.
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ver|schwei|gen <st. V.; hat [mhd. verswīgen]: 1. bewusst nicht sagen; verheimlichen: jmdm. eine Neuigkeit, die Wahrheit v.; er hat uns seine Krankheit verschwiegen/hat uns verschwiegen, dass er krank ist; Sophie bat ihn nicht, den Tausch vor Sixta zu v. (Bieler, Mädchenkrieg 519); nichts zu v. haben; Schließlich lässt sich nicht v. (muss man deutlich sagen), dass Heinrich Mann jenes Publikum, das den schlichten, süßlichen und sentimentalen Kitsch bevorzugt ... ebenfalls reichlich bedient (Reich-Ranicki, Th. Mann 120). 2. <v. + sich> (selten) sich über etw. nicht äußern: die Art und Weise, wie die Dame sich verschwieg, ließ allerhand vermuten (Frisch, Stiller 276); Léon konnte sich George nicht lange v. (Fussenegger, Zeit 93).
Universal-Lexikon. 2012.