Unterwasserfahrzeuge,
Geräte zum Transport von Personen und/oder Geräten unter Wasser. Bemannte Unterwasserfahrzeuge für militärische Zwecke sind die Unterseeboote; für Meeresforschung, Bergungsarbeiten u. a. meist Tauchboote. Antriebslose Unterwasserfahrzeuge werden von einem Schiff geschleppt und sind durch ein Versorgungskabel mit ihm verbunden; Horizontalbewegungen werden durch Höhenruder (dynamischer Auftrieb) bewirkt. Moderne Unterwassergleiter verfügen über eigene Schubdüsen (Geschwindigkeit bis 6 kn) und erreichen Tiefen bis 3 000 m. Unterwasserfahrzeuge als Fortbewegungshilfe für Taucher sind Nasstauchboote, bei denen sich der Taucher nicht in einem Druckkörper, sondern in einer mit Umgebungswasser gefüllten Kabine (»im Nassen«) aufhält, im weiteren Sinn auch elektromotorisch angetriebene Schleppmittel (»Scooter«). Unbemannte Unterwasserfahrzeuge sind z. B. geschleppte Kameraschlitten oder ferngesteuerte, mit Videokameras, Sonar, Scheinwerfern und Greifern ausgerüstete Geräteträger.
Universal-Lexikon. 2012.