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Versorgungsanstalt
Versorgungs|anstalt,
 
Versorgungs|einrichtung, Einrichtung für eine zusätzliche pflichtgemäße Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Die größte Versorgungsanstalt ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL, Sitz: Karlsruhe), eine dem Bundesminister der Finanzen unterstellte rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. An der Anstalt sind beteiligt: die Bundesrepublik Deutschland, die Länder (ohne Hamburg und Saarland), Gemeinden, Träger der Sozialversicherung u. a. Arbeitsrechtliche Grundlage für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung bilden Tarifverträge. Gewährt werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und Hinterbliebene, Sterbegeld, Abfindungen und Beitragsrückerstattungen.

Universal-Lexikon. 2012.