Verwaltungskompetenz,
Zuständigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben. Das GG regelt die Verteilung der Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern in den Art. 83 ff. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den dem Bund und den Ländern eingegliederten juristischen Personen und zwischen den verschiedenen Behörden sind durch Gesetze und Dienstanweisungen geregelt. (Verwaltung)
Universal-Lexikon. 2012.