Akademik

verantworten
verantwortlich (sein); den Hut aufhaben (umgangssprachlich); verantwortlich zeichnen; Verantwortung tragen

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ver|ant|wor|ten [fɛɐ̯'|antvɔrtn̩], verantwortete, verantwortet:
a) <tr.; hat es auf sich nehmen, für die eventuell aus etwas sich ergebenden Folgen einzustehen:
eine Maßnahme verantworten; er wird sein Tun selbst verantworten müssen; ich kann es nicht verantworten, den Kindern das zu erlauben.
Syn.: geradestehen für, 2haften für.
b) <+ sich> sein Verhalten oder seine Absicht einer Anklage oder einem Vorwurf gegenüber rechtfertigen:
er hatte sich wegen seiner Äußerung vor Gericht zu verantworten.
Syn.: sich verteidigen.

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ver|ạnt|wor|ten 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \verantworten
1. die Verantwortung für etwas übernehmen, die Folgen von etwas tragen
2. rechtfertigen
● eine Maßnahme, Tat \verantworten; ich kann es nicht \verantworten, dass ...; es ist nicht zu \verantworten, dass ...; wie soll ich, willst du das \verantworten?
II 〈V. refl.〉 sich \verantworten sich rechtfertigen, sich verteidigen ● er muss sich für seine Tat \verantworten; du wirst dich deswegen, dafür \verantworten müssen

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ver|ạnt|wor|ten <sw. V.; hat [mhd. verantwürten, verantworten = (vor Gericht) rechtfertigen, eigtl. = (be)antworten]:
1. es auf sich nehmen, für die eventuell aus etw. sich ergebenden Folgen einzustehen; vertreten:
eine Maßnahme, Entscheidung v., zu v. haben;
das ist nicht zu v.;
ich kann das [ihr gegenüber, vor Gott, mir selbst, meinem Gewissen] nicht v.;
<im 2. Part.:> das Unternehmen haftet voll für die von ihm verantworteten Mängel.
2. <v. + sich> sich [als Angeklagter] rechtfertigen, sich gegen einen Vorwurf verteidigen:
du wirst dich für dein Tun [vor Gott, vor Gericht] v. müssen;
der Angeklagte hat sich wegen Mordes zu v. (steht unter Mordanklage).
3. die Verantwortung für etw. tragen:
ein Ressort, ein Geschäftsfeld v.;
als Vorstand verantwortet sie den Bereich Finanzen.

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ver|ạnt|wor|ten <sw. V.; hat [mhd. verantwürten, verantworten = (vor Gericht) rechtfertigen, eigtl. = (be)antworten]: 1. es auf sich nehmen, für die eventuell aus etw. sich ergebenden Folgen einzustehen; vertreten: eine Maßnahme, Entscheidung v.; Sie verantworten damit (sind verantwortlich für) einen Bereich von ca. 100 qualifizierten Mitarbeitern (SZ 1. 3. 86, 78); Wer waren die Menschen, die das Unmenschliche zu v. haben? (elan 1, 1980, 44); etw. ist nicht zu v.; ich kann das [ihr gegenüber, vor Gott, mir selbst, meinem Gewissen] nicht v.; <häufig im 2. Part.:> das Unternehmen haftet voll für die von ihm verantworteten Mängel; Soziale Gerechtigkeit sei der zentrale Wert der Linken, individuell verantwortete Entscheidungsfreiheit der Grundwert der Rechten (FAZ 10. 3. 99, 54). 2. <v. + sich> sich [als Angeklagter] rechtfertigen, sich gegen einen Vorwurf verteidigen: du wirst dich für dein Tun [vor Gott, vor Gericht] v. müssen; der Angeklagte hat sich wegen Mordes zu v. (steht unter Mordanklage); Der schuldige Mensch verantwortet sich nicht nur im Wirklichen und Irdischen (NJW 19, 1984, 1084).

Universal-Lexikon. 2012.