vollstreckbare Ausfertigung,
die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungstitels; sie ermöglicht die Zwangsvollstreckung und wird vom Gericht (Rechtspfleger, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder (bei vollstreckbaren Urkunden) vom Notar erteilt.
Universal-Lexikon. 2012.