Akademik

vollstreckbare Ausfertigung
vollstreckbare Ausfertigung,
 
die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungstitels; sie ermöglicht die Zwangsvollstreckung und wird vom Gericht (Rechtspfleger, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder (bei vollstreckbaren Urkunden) vom Notar erteilt.

Universal-Lexikon. 2012.