Washingtoner Flotten|abkommen
['wɔʃɪȖtən-], am 6. 2. 1922 auf der Washingtoner Konferenz zwischen den damaligen Seemächten geschlossenes Abkommen, das die Flottenstärken Großbritanniens, der USA, Japans, Frankreichs und Italiens zueinander im Verhältnis von 5 : 5 : 3 : 1,75 : 1,75 sowie einen zehnjährigen Baustopp für Großkampfschiffe festlegte. Im Einzelnen wurden jeweils gesondert für Schlachtschiffe, Flugzeugträger und »Geschützte Kreuzer« genaue Vereinbarungen hinsichtlich Höchstverdrängung (der Kriegsschiffgattungen insgesamt sowie der einzelnen Schiffe), Höchstkaliber und Altersgrenzen getroffen. Als Ergebnis der Tonnagebegrenzung bei Kreuzern auf 10 000 ts entwickelte sich in den folgenden Jahren der Typ des »Washington-Kreuzers«. Politische Folge des Abkommens war die Anerkennung der Gleichstellung der Seemacht USA durch Großbritannien.
Universal-Lexikon. 2012.