Wellenwiderstand,
1) Elektrotechnik: 1) bei freien ebenen elektromagnetischen Sinuswellen, insbesondere im Vakuum, der Feldwellenwiderstand; 2) die komplexe Impedanz ZW am Eingang einer unendlich langen elektrischen Leitung (charakteristischer Wellenwiderstand):
Dabei ist i =, ω die Kreisfrequenz; R ', L', G ', C ' sind die Leitungskonstanten. Bei einer verlustfreien Leitung ist R ' = G ' = 0 und ZW = (L'/C ')1/2.
2) Strömungslehre: 1) bei Schiffen der auf der Erzeugung von Oberflächenwellen (Schwerewellen) beruhende Strömungswiderstand (Schiffswiderstand); 2) bildhafte Bezeichnung (in Anlehnung an den Wellenwiderstand eines Schiffs) für denjenigen Anteil des Gesamtwiderstandes eines mit Überschallgeschwindigkeit umströmten Körpers, der sich aus der speziellen Druckverteilung ergibt, die an der Körperoberfläche beim Auftreten von Verdichtungsstößen und Verdünnungsfächern herrscht. Der Wellenwiderstand ist durch Formgebung des umströmten Körpers beeinflussbar und ein wesentlicher Teil in der Widerstandsbilanz von Überschallflugzeugen.
Universal-Lexikon. 2012.