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Genugtuung
Beglückung; Genuss; Pläsier; Befriedigung; Satisfaktion; Zufriedenheit; Zufriedenstellung; Erfüllung; Wiedergutmachung; Schmerzensgeld; Schmerzengeld (österr.)

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Ge|nug|tu|ung [gə'nu:ktu:ʊŋ], die; -, -en:
1. <ohne Plural> tiefe innere Befriedigung:
das ist mir eine große Genugtuung; Genugtuung über etwas empfinden; etwas mit Genugtuung vernehmen.
2. (geh.) Entschädigung für ein zugefügtes Unrecht; Wiedergutmachung:
für etwas Genugtuung verlangen; man sollte ihr Genugtuung geben.

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Ge|nug|tu|ung 〈f. 20; unz.〉
1. Befriedigung
2. Wiedergutmachung, Buße
● \Genugtuung fordern, geben, leisten; sich \Genugtuung verschaffen (für eine Beleidigung o. Ä.); ich höre mit \Genugtuung; dass ...

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Ge|nug|tu|ung , die; -, -en <Pl. selten> [15. Jh.; von lat. satisfactio]:
1. innere Befriedigung:
das ist mir eine große G.;
die G. haben, dass endlich etwas geschieht;
G. über etw. empfinden;
er vernahm die Nachricht mit G.
2. (geh.) Entschädigung für ein zugefügtes Unrecht; Wiedergutmachung:
die Beleidigte verlangte, erhielt G.

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Genugtuung,
 
1) allgemein: Wiedergutmachung eines Unrechts; innere Befriedigung.
 
 2) Recht: im schweizerischen Recht Ausgleichsleistung zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden. Die Bezeichnung ist im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich. Der Bundesgerichtshof spricht dem Schmerzensgeld Genugtuungsfunktion zu.
 
 3) christliche Theologie: zentraler Begriff (satisfactio) in der scholastischen Theologie, von Anselm von Canterbury in seinem Hauptwerk »Cur Deus homo« (»Warum Gott Mensch geworden«, 1094/98) entfaltet. Der Kreuzestod Christi ist stellvertretend Genugtuung für die Sünden der Menschen und stellt die durch Sünden zerstörte Brücke zu Gott wieder her (Erlösung).

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Ge|nug|tu|ung, die; -, -en <Pl. selten> [15. Jh.; LÜ von lat. satisfactio]: 1. innere Befriedigung: das ist mir eine große G.; die G. haben, dass endlich etwas geschieht; G. über etw. empfinden; er vernahm die Nachricht [über ihre Niederlage] mit G.; Herr Heßreiter war geschwellt von G. (Feuchtwanger, Erfolg 625). 2. (geh.) Entschädigung für ein zugefügtes Unrecht; Wiedergutmachung: der Beleidigte verlangte, erhielt G.; man sollte ihr G. geben.

Universal-Lexikon. 2012.