Wettbewerbsregeln,
im Sinne der §§ 24 ff. GWB vom 26. 8. 1998 von Wirtschafts- und Berufsvereinigungen aufgestellte Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb zu dem Zweck regeln sollen, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegenzuwirken (Missbilligungsregeln) und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen (Förderungsregeln). Wettbewerbsregeln sind als Form freiwilliger Selbstbeschränkungsabkommen wettbewerbsrechtlich dann erlaubt, wenn ihre Anerkennung bei den Kartellbehörden beantragt worden ist; Vereinbarungen, in denen sich die beteiligten Unternehmen zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln verpflichten, fallen nicht unter das Kartellverbot gemäß § 1 GWB. Die Problematik der Wettbewerbsregeln liegt in der schwierigen Abgrenzung zwischen dem Schutz wirksamen Wettbewerbs durch die Vorschriften des Kartellrechts einerseits und der Unterbindung unlauterer oder nicht leistungsgerechter Praktiken andererseits, die dem Schutzbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zuzurechnen sind. Bekannte Wettbewerbsregeln sind solche des Markenverbandes für Markenartikel und des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie für die Arzneimittelwerbung.
Universal-Lexikon. 2012.