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wichtiger Grund
wichtiger Grund,
 
juristischer Begriff, der in seiner gesetzlichen Ausprägung ein außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet oder einen anderen Rechtsanspruch einräumt (Abänderung, Rücktritt), wenn die Fortsetzung eines Vertrages oder die Fortdauer eines Zustandes dem Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Der wichtige Grund wird z. B. ausdrücklich genannt im Arbeitsrecht (§ 626 BGB), im Gesellschaftsrecht (§ 723 BGB), beim Rücktritt vom Verlöbnis (§ 1299 BGB), bei der Änderung des Personennamens (§ 3 Namensänderungsgesetz). Auch im Mietrecht ist eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Universal-Lexikon. 2012.