* * *
Spe|zi|a|li|tät [ʃpets̮i̯ali'tɛ:t], die; -, -en:a) etwas, was als eine Besonderheit von jmdm., etwas bekannt ist [und geschätzt wird]:
dieses Gericht, Getränk, Gebäck ist eine Kölner, eine italienische Spezialität; Gulasch ist die Spezialität des Hauses.
b) etwas, was jmd. besonders gut beherrscht oder besonders gerne tut:
das Restaurieren von Antiquitäten ist ihre Spezialität; solche Recherchen sind seine Spezialität.
* * *
Spe|zi|a|li|tät 〈f. 20〉
1. besonders kulinarischer Genuss, Delikatesse
2. etwas, das man besonders gern tut, das man besonders gut beherrscht, wovon man besonders viel versteht
● eine \Spezialität des Hauses eine in der Gaststätte bes. schmackhaft bereitete Speise; Eierkuchen sind meine \Spezialität; die Literatur des 16. Jh. ist seine \Spezialität [<spätlat. specialitas; → spezial]
* * *
Spe|zi|a|li|tät , die; -, -en [(frz. spécialité <) spätlat. specialitas = besondere Beschaffenheit, zu lat. specialis, ↑ 1speziell]:
a) etw., was als etw. Besonderes in Erscheinung tritt, als eine Besonderheit von jmdm., etw. bekannt ist, geschätzt wird:
dieses Gebäck ist eine Mannheimer S., eine S. des Hauses, meiner Großmutter;
b) etw., was jmd. bes. gut beherrscht od. gerne tut:
das Restaurieren von Antiquitäten ist ihre S.;
solche Recherchen sind seine S.;
Eintopf ist seine S. (er kann ihn besonders gut kochen, kocht ihn besonders gern).
* * *
Spezialität
[französisch, von lateinisch specialitas »besondere Beschaffenheit«] die, -/-en,
2) Finanzwissenschaft: ein Haushaltsgrundsatz (Haushaltsplan).
3) Pharmazie: Abkürzung Spez., Handelspräparat (Fertigarzneimittel), das von der pharmazeutischen Industrie in den Verkehr gebracht wird. (Arzneimittel)
4) Recht: im Strafrecht Form der Gesetzeskonkurrenz, bei der eine speziellere Norm eine allgemeinere verdrängt, z. B. die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) den Totschlag (§ 212 StGB). - Im Völkerrecht der Grundsatz, wonach die Strafverfolgung eines ausgelieferten Straftäters nur wegen der Tat erfolgen darf, derentwegen die Auslieferung bewilligt wurde.
* * *
Spe|zi|a|li|tät, die; -, -en [(frz. spécialité <) spätlat. specialitas = besondere Beschaffenheit, zu lat. specialis, ↑speziell]: a) etw., was als etw. Besonderes in Erscheinung tritt, als eine Besonderheit von jmdm., etw. bekannt ist, geschätzt wird: dieses Gebäck ist eine Mannheimer S., eine S. des Hauses, meiner Großmutter; Er sah sich nach dem hinter ihm stehenden Glasschrank um, in dem die alkoholischen -en des Hauses aufbewahrt wurden (Prodöhl, Tod 33); Mitbestimmung ist doch noch eine nahezu deutsche S. (Capital 2, 1980, 59); ... werden die Gesellschaften des Produktionssektors ... reorganisiert und auf ihre -en fixiert (NZZ 21. 12. 86, 15); b) etw., was jmd. bes. gut beherrscht od. gerne tut: das Restaurieren von Antiquitäten ist ihre S.; solche Recherchen sind seine S.; Bohneneintopf ist seine S. (er kann ihn besonders gut kochen, kocht ihn besonders gern); Türkeireisen sind die S. (das Spezialgebiet) dieses Reisebüros; Eine seiner -en sind Freistöße (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, III).
Universal-Lexikon. 2012.