Zweibund,
1) von O. von Bismarck gegen die russlandfreundlichen Neigungen Kaiser Wilhelms I. durchgesetztes, am 7. 10. 1879 abgeschlossenes (veröffentlicht 3. 2. 1888) Defensivbündnis zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn. Beide Mächte verpflichteten sich bei einem Angriff Russlands oder bei dessen Unterstützung einer anderen angreifenden Macht (Frankreich) zu gegenseitigem Beistand. Bei alleinigem Angriff einer anderen Macht auf einen Bündnispartner war der andere zu wohlwollender Neutralität verpflichtet. Der Zweibund war für Bismarck Grundlage eines auszubauenden Bündnissystems (Dreibund, Dreikaiserbund, Rückversicherungsvertrag), wurde aber nach seiner Entlassung zunehmend alleinige Grundlage der deutschen Außenpolitik.
2) französisch-russisches Bündnis, Zweiverband.
Universal-Lexikon. 2012.