Zweistaatentheorie,
die von der sowjetischen Partei- und Staatsführung (N. S. Chruschtschow und N. A. Bulganin) in Reaktion auf die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Westmächten geschlossenen Pariser Verträge (1954) entwickelte und nach dem Scheitern der Genfer Gipfelkonferenz (1955) von der UdSSR vertretene These von der Existenz zweier deutscher Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftssystemen, die sich gegenseitig ausschließen, mit Berlin (West) als »besonderem Territorium«. Die Zweistaatentheorie wurde von der DDR und den anderen Staaten des Ostblocks übernommen und in Freundschaftsverträgen zwischen der UdSSR und der DDR (12. 6. 1964und 7. 10. 1975) bestätigt.
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Zwei|staa|ten|the|o|rie, die <o. Pl.> (Völkerr. veraltend): Theorie, nach der ein Land (bes. Deutschland vor der Wiedervereinigung) aus zwei Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftssystemen besteht.
Universal-Lexikon. 2012.