Akademik

ambulant
nicht stationär

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am|bu|lant [ambu'lant] <Adj.>:
1. nicht an einen festen Ort gebunden; umherziehend, wandernd:
ambulanter Handel; ein Gewerbe ambulant betreiben.
2. nicht stationär (2):
einen Verletzten, Kranken ambulant behandeln.

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am|bu|lạnt 〈Adj.〉 Ggs stationär (3)
1. von Ort zu Ort herumziehend, wandernd
2. nicht ortsgebunden
3. 〈Med.〉 während der Sprechstunde (ohne einen Krankenhausaufenthalt)
● \ambulante Behandlung; \ambulantes Gewerbe; \ambulanter Handel

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am|bu|lạnt <Adj.> [frz. ambulant < lat. ambulans (Gen.: ambulantis), 1. Part. von: ambulare = herumgehen]:
1. wandernd, umherziehend; nicht ortsgebunden:
-er Handel;
-e Händler, Dienste;
ein Gewerbe a. betreiben.
2. (Med.) nicht an eine Krankenhausaufnahme gebunden; nicht stationär:
-e Behandlung;
-e Patienten;
der Verletzte konnte a. versorgt werden.

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ambulạnt
 
[zu lateinisch ambulare »umhergehen«],
 
 1) allgemein: umherziehend; nicht ortsfest.
 
 2) Handel: ambulạnter Gewerbebetrieb, ambulạnter Handel, das Reisegewerbe.
 
 3) Medizin: ambulatorisch, Bezeichnung für eine Behandlung ohne Krankenhausaufnahme; Gegensatz: stationär.

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am|bu|lạnt <Adj.> [frz. ambulant < lat. ambulans (Gen.: ambulantis), 1. Part. von: ambulare = herumgehen]: 1. wandernd, umherziehend; nicht ortsgebunden: -er Handel; -e Händler, Dienste, Maßnahmen; eine -e Imbissbude; Die Weihnachtsmarktversorgung ... das ist für uns ... der letzte -e Versorgungshöhepunkt des Jahres (NNN 9. 12. 88, 6); Ambulanter Aufkauf von Sekundärrohstoffen (NNN 11. 1. 86 o. S.); ein Gewerbe a. betreiben. 2. (Med.) nicht an eine Krankenhausaufnahme gebunden; nicht stationär: -e Behandlung; -e Patienten; Selbst Krankenhäuser entdecken, dass sich -e Eingriffe in ihr Konzept einbinden lassen (Woche 4. 4. 97, 21); der Verletzte konnte a. versorgt werden.

Universal-Lexikon. 2012.