Ausführer
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Ex|por|teur 〈[ -tø:r] m. 1〉 Kaufmann im Exporthandel; Sy Ausfuhrkaufmann, Exportkaufmann; Ggs Importeur [nach exportieren mit frz. Endung -eur gebildet]
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Person, Firma, die etw. exportiert.
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Exporteur
[-'tør] der, -s/-e, Person oder Unternehmen, die beziehungsweise das auf eigene Rechnung Waren im Inland kauft, um sie im Ausland weiterzuveräußern. Exporteure mit entsprechender finanzieller Basis befassen sich auch mit Exportwerbung und Aufgaben der Absatzförderung. Die beim Transport der Waren ins Ausland tätigen Spediteure und Frachtführer sind keine Exporteure.
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Ex|por|teur [...'tø:r], der [französierende Bildung zu ↑exportieren] (Wirtsch.): Person, Firma, die etw. exportiert.
Universal-Lexikon. 2012.