Akademik

unterschlagen
veruntreuen; hinterziehen

* * *

un|ter|schla|gen [ʊntɐ'ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat:
a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden o. Ä.:
sie hat Geld, große Summen unterschlagen; er hat versucht, das Testament zu unterschlagen.
Syn.: hinterziehen, veruntreuen.
b) etwas Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä.; jmdm. etwas Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen:
eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen unterschlagen; der Redner unterschlug verschiedene wichtige Fakten; warum hast du mir diese Neuigkeit unterschlagen?
Syn.: verbergen, verhehlen (geh.), verschweigen.

* * *

ụn|ter||schla|gen 〈V. tr. 216; hatkreuzen, eins unter das andere legen (Unterarme, Unterschenkel) ● die Beine beim Sitzen \unterschlagen; mit untergeschlagenen Armen dastehen
————————
un|ter|schla|gen 〈V. tr. 216; hat
1. unrechtmäßig zurückbehalten, veruntreuen (Geld, Brief)
2. verheimlichen (Neuigkeit, Nachricht)
● eine Stelle im Text \unterschlagen nicht vorlesen, nicht sprechen, überspringen; der \unterschlagene Betrag konnte schließlich sichergestellt werden

* * *

1ụn|ter|schla|gen <st. V.; hat:
(Beine, Arme) kreuzen (1).
2un|ter|schla|gen <st. V.; hat [mhd. underslahen, eigtl. = etw. unter etw. stecken]:
1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden:
Geld, Briefe u.
2. etw. Wichtiges nicht mitteilen; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen:
eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.

* * *

un|ter|schla|gen <st. V.; hat [mhd. underslahen, eigtl. = etw. unter etw. stecken]: 1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich sich behalten, verwenden o. Ä.: Geld, Briefe u.; er hat versucht, das Testament zu u. 2. etw. Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä.; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen: eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.; Das (= Spannungen, Konflikte) hat es gegeben und noch einiges mehr, und nichts davon wird u. (W. Brandt, Begegnungen 59); Ohne den Juristen hervorzukehren, aber auch ohne den Akademiker zu u. (ihn durchaus erkennen lassend), widmete er sich ausführlich dem streng demokratischen Charakter der Wahlen (Bieler, Bär 147).
————————
ụn|ter|schla|gen <st. V.; hat: (Beine, Arme) ↑kreuzen (1).

Universal-Lexikon. 2012.