Akademik

zahlen
löhnen (umgangssprachlich); Geld in die Hand nehmen (umgangssprachlich); blechen (umgangssprachlich); hinblättern (umgangssprachlich); bezahlen; abdrücken (umgangssprachlich); rauspfeifen (umgangssprachlich); entrichten; berappen (umgangssprachlich); in die Tasche greifen (umgangssprachlich); ausgeben; (etwas) springen lassen (umgangssprachlich)

* * *

zah|len ['ts̮a:lən]:
1. <tr.; hat
a) (einen Geldbetrag) als Gegenleistung geben, bezahlen:
50 Euro, eine bestimmte Summe, einen bestimmten Preis für etwas zahlen; an wen muss ich das Geld zahlen?; den Betrag zahle ich [in] bar, in Raten, mit einem Scheck, per Überweisung; wie viel hast du dafür gezahlt?; <auch itr.> die Versicherung will nicht zahlen; ich zahle in/mit Dollar[s], mit [meiner] Kreditkarte; sie zahlte für uns mit (bezahlte unsere Zeche mit); Herr Ober, [ich möchte] bitte zahlen! (ich möchte meine Rechnung begleichen); er zahlt immer noch an seinem Auto (er ist immer noch dabei, es abzubezahlen).
Syn.: aufwenden, ausbezahlen, ausgeben, auslegen, auszahlen, blechen (ugs.), erstatten, investieren, lockermachen (ugs.), vorlegen.
Zus.: dazuzahlen, vorauszahlen, zurückzahlen.
b) eine bestehende Geldschuld tilgen; etwas regelmäßig zu Entrichtendes bezahlen:
Miete, Steuern, Versicherungsbeiträge, Rundfunkgebühren zahlen; [eine] Strafe zahlen; jmdm. Unterhalt, eine Rente, eine Abfindung, einen Finderlohn zahlen.
Syn.: ausbezahlen, auszahlen, bezahlen, entrichten.
2. <tr.; hat (ugs.)
a) (eine Ware, eine Dienstleistung) bezahlen:
das Hotelzimmer, das Taxi, die Reparatur zahlen; den Schaden zahlt die Versicherung (für den Schaden kommt die Versicherung auf); die Rechnung habe ich längst gezahlt (beglichen); kannst du mir die Fahrt, ein Bier zahlen?
Syn.: honorieren.
b) bezahlen, entlohnen:
die Putzfrau zahlen; <auch itr.> die Firma zahlt miserabel, recht ordentlich, unter Tarif.
 
• zahlen/bezahlen
Zwischen zahlen und bezahlen besteht ein Bedeutungsunterschied, der jedoch vielfach nicht mehr empfunden wird, sodass beide Verben weitgehend unterschiedslos gebraucht werden.
Zahlen wird sinngemäß nur auf Wörter bezogen, die einen Geldbetrag bezeichnen, einen Preis, eine Summe o. Ä.:
– Sie zahlte einen hohen Preis.
– Die Stadt zahlte Unsummen für Gemälde und Skulpturen berühmter Meister.
Bezahlen kann man eine Ware, eine [Arbeits]leistung o. Ä., indem man einen Geldbetrag dafür hingibt:
– Er hat die Bücher bezahlt.
– Diese Arbeit wird schlecht bezahlt.
In manchen Fällen kommt es auf die Sehweise des Sprechers an, der etwas als zu zahlende Summe oder als zu bezahlende Leistung ansehen kann. Dann sind beide Verben zulässig:
– Herr Ober, ich möchte zahlen/bezahlen.
– Ich habe die Steuern schon gezahlt/bezahlt.
– Haben wir die Miete schon gezahlt/bezahlt?

* * *

zah|len 〈V.; hat
I 〈V. intr.〉 etwas bezahlen, einer finanziellen Forderung nachkommen, eine Schuld tilgen ● Kellner, \zahlen!, 〈eigtl.〉 ich möchte \zahlen!; der Kunde zahlt immer gut, pünktlich, schlecht, unpünktlich
II 〈V. tr.; umg.〉 (jmdm.) etwas \zahlen bezahlen, vergüten ● jmds. Schulden \zahlen; ich zahle dir ein Taxi einen Kaffee; was habe ich zu \zahlen? was kostet es?
[<mhd. zaln <ahd. zalon „zählen, berechnen“; → Zahl, zählen]

* * *

zah|len <sw. V.; hat [mhd. zal(e)n, ahd. zalōn = zählen, (be)rechnen]:
1.
a) (einen Geldbetrag) als Gegenleistung o. Ä. geben, bezahlen (2):
50 Euro, eine bestimmte Summe, einen bestimmten Preis für etw. z.;
an wen muss ich das Geld z.?;
den Betrag zahle ich [in] bar, in Raten, mit einem Scheck, per Überweisung;
wie viel, was habe ich zu z.? (wie viel bin ich schuldig?);
<auch ohne Akk.-Obj.:> der Verursacher muss z.;
die Versicherung will nicht z.;
ich zahle in/mit Dollars, mit [meiner] Kreditkarte;
er zahlte für uns mit (bezahlte unsere Zeche mit);
er kann nicht z. (ist bankrott, hat kein Geld);
Herr Ober, [ich möchte] bitte z.! (ich möchte meine Rechnung begleichen);
nur für zahlende Gäste (Gäste, die für Unterkunft u. Verpflegung zahlen);
du zahlst dich dumm und dämlich (ugs.; das kostet dich sehr viel Geld);
Ü er zahlte mit seinem Leben;
b) eine bestehende Geldschuld tilgen, bes. etw. regelmäßig zu Entrichtendes bezahlen:
Miete, Steuern, Löhne, den Mitgliedsbeitrag z.;
[eine] Strafe z.;
er muss ihr Unterhalt z.
2. (ugs.)
a) (eine Ware, eine Dienstleistung) bezahlen (1 a):
das Taxi, die Reparatur z.;
den Schaden zahlt die Versicherung (für den Schaden kommt die Versicherung auf);
b) bezahlen (1 b):
die Putzfrau z.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> die Firma zahlt miserabel, recht ordentlich.

* * *

zah|len <sw. V.; hat [mhd. zal(e)n, ahd. zalōn = zählen, (be)rechnen; die Bed. „eine Geldsumme hingeben“ gewann das Verb, weil das mittelalterliche Zahlbrett zugleich ein Rechengerät war]: 1. a) (einen Geldbetrag) als Gegenleistung o. Ä. geben, ↑bezahlen (2): 50 Mark, eine bestimmte Summe, einen bestimmten Preis für etw. z.; an wen muss ich das Geld z.?; den Betrag zahle ich [in] bar, in Raten, mit einem Scheck, per Überweisung; Unsummen werden für Gemälde und Skulpturen berühmter Meister gezahlt (Thieß, Reich 52); Er ließ sich ... das exorbitante Honorar von 450 000 Dollar für ein Büchlein über die Privatisierung in Russland zahlen (Woche 28. 11. 97, 29); aber wer zahlte wohl etwas für eine so verrufene Substanz, wie unser Schaumwein es war! (Th. Mann, Krull 68); wie viel, was habe ich zu z.? (wie viel bin ich schuldig?); <auch o. Akk.-Obj.:> z. muss der Verursacher des Schadens; die Versicherung will nicht z.; ich zahle in/mit Dollars, mit [meiner] Kreditkarte; er zahlte für uns mit (bezahlte unsere Zeche mit); er kann nicht z. (ist bankrott, hat kein Geld); Herr Ober, [ich möchte] bitte z.! (ich möchte meine Rechnung begleichen); er zahlt immer noch an seinem Auto (er ist immer noch dabei, es abzubezahlen); Strahlend weiß liegt dieses Palasthotel auf einer kleinen Insel. Nur zahlende Gäste (Gäste, die für Unterkunft u. Verpflegung zahlen) dürfen hier anlegen (a & r 2, 1997, 47); Der Verschleiß an so einem Wagen. Da zahlst du dich dumm und dämlich (ugs.; das kostet dich sehr viel Geld; Chotjewitz, Friede 126); Ü immer zahlt der andere mit seinem Blut für ... die Politik Fouchés (St. Zweig, Fouché 79); b) eine bestehende Geldschuld tilgen, bes. etw. regelmäßig zu Entrichtendes bezahlen: Miete, Steuern, Abgaben, Löhne, Versicherungsbeiträge, Rundfunkgebühren, den Mitgliedsbeitrag z.; [eine] Strafe z.; Deutschland musste Reparationen z.; er muss ihr Unterhalt, eine Rente z.; sie hat ihm eine Abfindung, ein Schmerzensgeld, einen Finderlohn gezahlt; ... sollten die USA ... ihren Bauern nicht länger Prämien dafür z., dass sie weniger produzieren (Dönhoff, Ära 227). 2. (ugs.) a) (eine Ware, eine Dienstleistung) ↑bezahlen (1 a): das Hotelzimmer, das Taxi, die Reparatur z.; den Schaden zahlt die Versicherung (für den Schaden kommt die Versicherung auf); die Rechnung habe ich längst gezahlt (beglichen); kannst du mir die Fahrt, ein Bier z.?; <auch o. Akk.-Obj.:> welcher Antiquar zahlt denn am besten (zahlt beim Ankauf die höchsten Preise)?; b) bezahlen, ↑entlohnen (1 b): die Putzfrau z.; er nennt das Geheimnis seines Erfolges: „Dem Gast das Beste geben, das Personal gut z. und selbst bescheiden sein.“ (Presse 16. 2. 79, 20); <auch o. Akk.-Obj.:> die Firma zahlt miserabel, recht ordentlich; Unter Tarif kann er ja nicht z. (Fallada, Mann 101).

Universal-Lexikon. 2012.