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Augenzeuge
Zeuge; Beobachter

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Au|gen|zeu|ge ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gə], der; -n, -n, Au|gen|zeu|gin ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gɪn], die; -, -nen:
Person, die einen Vorfall o. Ä. mit angesehen hat [und den Hergang schildern kann]:
er wurde Augenzeuge dieses Unfalls; es gibt eine Augenzeugin für die Tat.
Syn.: Zeuge, Zeugin, Zuschauer, Zuschauerin.

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Au|gen|zeu|ge 〈m. 17Beobachter (eines Vorfalls) ● \Augenzeuge bei einem Unfall sein

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Au|gen|zeu|ge , der:
Zeuge, der ein Geschehen mit eigenen Augen verfolgt hat:
die zwei Männer waren A./(seltener:) -n der Tat.

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Au|gen|zeu|ge, der: Zeuge, der ein Geschehen mit eigenen Augen verfolgt hat: die zwei Männer waren A./(seltener:) -n der Tat.

Universal-Lexikon. 2012.