Akademik

flankieren
begleiten; schützend begleiten

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flan|kie|ren [flaŋ'ki:rən] <tr.; hat:
zu beiden Seiten (von jmdm., etwas) stehen, gehen:
ein Oberleutnant, flankiert von zwei Grenadieren, schritt hinter dem Sarg her; eine von Gummibäumen flankierte Ecke der Halle; flankierende (unterstützende) Maßnahmen.
Syn.: begleiten, gehen mit, geleiten (geh.), mitgehen mit.

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flan|kie|ren 〈V. tr.; hat
1. jmdn. \flankieren
1.1 an jmds. Seite stehen, gehen
1.2 〈Mil.〉 von der Seite beschießen
1.3 〈Mil.〉 von der Seite decken od. fassen
2. 〈Schach〉 Figuren \flankieren seitlich postieren od. entwickeln

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flan|kie|ren <sw. V.; hat [frz. flanquer, zu: flanc, Flanke]:
zu beiden Seiten von etw., jmdm. stehen, gehen; [schützend] begleiten:
zwei Türme flankierten das Tor;
flankiert von seinem Anwalt betrat er das Podium;
Ü flankierende (zusätzliche, unterstützende) Maßnahmen.

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flankieren,
 
1) zu beiden Seiten von etwas stehen oder gehen; 2) schützend begleiten. - flankierende Maßnahmen, zusätzliche, unterstützende Maßnahmen (z. B. zu einem Gesetz, einer politischen Entscheidung).

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flan|kie|ren <sw. V.; hat [frz. flanquer, zu: flanc, ↑Flanke]: zu beiden Seiten von etw., jmdm. stehen, gehen; [schützend] begleiten: der Sarg, der König wurde von Ehrenwachen flankiert; zwei Türme flankierten das Tor; die ... Maschinen links und rechts des Ganges, flankiert von Kistenstapeln, Werkzeugschränken und eisernen Papierkörben (H. Gerlach, Demission 136); Er ... ließ sich ... in eine von Gummibäumen flankierte Ecke der Halle führen (Härtling, Hubert 95); Ü flankierende Maßnahme[n] (zusätzliche, unterstützende Maßnahme[n] zu einem Gesetz, einer politischen Entscheidung o. Ä.); Um dies ... realisieren zu können, sei es dringend erforderlich, „flankierende Einrichtungen“ (zusätzliche, unterstützende Einrichtungen) zu schaffen (MM 22. 10. 80, 13).

Universal-Lexikon. 2012.