begleiten; schützend begleiten
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flan|kie|ren [flaŋ'ki:rən] <tr.; hat:zu beiden Seiten (von jmdm., etwas) stehen, gehen:
ein Oberleutnant, flankiert von zwei Grenadieren, schritt hinter dem Sarg her; eine von Gummibäumen flankierte Ecke der Halle; flankierende (unterstützende) Maßnahmen.
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flan|kie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \flankieren
1.1 an jmds. Seite stehen, gehen
1.2 〈Mil.〉 von der Seite beschießen
1.3 〈Mil.〉 von der Seite decken od. fassen
2. 〈Schach〉 Figuren \flankieren seitlich postieren od. entwickeln
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zu beiden Seiten von etw., jmdm. stehen, gehen; [schützend] begleiten:
zwei Türme flankierten das Tor;
flankiert von seinem Anwalt betrat er das Podium;
Ü flankierende (zusätzliche, unterstützende) Maßnahmen.
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flankieren,
1) zu beiden Seiten von etwas stehen oder gehen; 2) schützend begleiten. - flankierende Maßnahmen, zusätzliche, unterstützende Maßnahmen (z. B. zu einem Gesetz, einer politischen Entscheidung).
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flan|kie|ren <sw. V.; hat [frz. flanquer, zu: flanc, ↑Flanke]: zu beiden Seiten von etw., jmdm. stehen, gehen; [schützend] begleiten: der Sarg, der König wurde von Ehrenwachen flankiert; zwei Türme flankierten das Tor; die ... Maschinen links und rechts des Ganges, flankiert von Kistenstapeln, Werkzeugschränken und eisernen Papierkörben (H. Gerlach, Demission 136); Er ... ließ sich ... in eine von Gummibäumen flankierte Ecke der Halle führen (Härtling, Hubert 95); Ü flankierende Maßnahme[n] (zusätzliche, unterstützende Maßnahme[n] zu einem Gesetz, einer politischen Entscheidung o. Ä.); Um dies ... realisieren zu können, sei es dringend erforderlich, „flankierende Einrichtungen“ (zusätzliche, unterstützende Einrichtungen) zu schaffen (MM 22. 10. 80, 13).
Universal-Lexikon. 2012.