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Schạrf|rich|ter 〈m. 3〉 jmd., der die Todesstrafe durch Enthaupten vollstreckt; →a. Henker
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Schạrf|rich|ter, der [urspr. = der mit Schwert od. Beil scharf (10) Richtende]:
Henker.
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Scharfrichter
[ursprünglich »der mit Schwert oder Beil Richtende«, zu althochdeutsch scarf, eigentlich »schneidend«], Henker, die zur Vollstreckung von Todesstrafen bestellte besoldete Person. Mit der Zunahme der Lebens- und Leibesstrafen seit dem 13. Jahrhundert wurden ständige berufsmäßige Scharfrichter in Deutschland erwähnt. Sie waren als »unehrliche Leute« gesellschaftlich und rechtlich zurückgesetzt und vielfach in zunftartigen Genossenschaften zusammengeschlossen. Andere Bezeichnung für Scharfrichter waren Freimann, Carnifex, Meister Hans, Kleemeister, Schinder, Züchtiger oder Nachrichter (d. h. derjenige, der nach dem Gericht richtete). - In neuerer Zeit wurden Scharfrichter im Deutschen Reich von Fall zu Fall durch die Gerichtsbehörden verpflichtet.
Strafjustiz in alter Zeit, hg. v. C. Hinckeldey (1980);
T. Koch: Die Gesch. der Henker (Neuausg. 1991).
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Schạrf|rich|ter, der [urspr. = der mit Schwert od. Beil scharf (10) Richtende]: Henker.
Universal-Lexikon. 2012.