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Fahr|kar|te ['fa:ɐ̯kartə], die; -, -n:kleine Karte, die (gegen Entrichtung eines bestimmten Geldbetrags) zum Fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt:
eine Fahrkarte am Schalter, am Automaten kaufen.
Syn.: ↑ Billett (schweiz., sonst veraltet), ↑ Fahrausweis (Amtsspr.), ↑ Fahrschein, ↑ Karte, ↑ Ticket.
Zus.: Rückfahrkarte, Schülerfahrkarte, Straßenbahnfahrkarte, Zugfahrkarte.
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Fahr|kar|te 〈f. 19〉 Ausweis über bezahltes Fahrgeld; Sy Fahrschein, Fahrausweis, Fahrtausweis
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Fahr|kar|te , die:
Kärtchen, das gegen Entrichtung eines bestimmten Geldbetrags zur Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, bes. der Eisenbahn, berechtigt:
eine F. lösen;
um die F. zum Endspiel (Sportjargon; um die Berechtigung zur Teilnahme am Endspiel) kämpfen.
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Fahr|kar|te, die: Kärtchen, das gegen Entrichtung eines bestimmten Geldbetrags zur Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, bes. der Eisenbahn, berechtigt: eine F. lösen; um die F. zum Endspiel (Sport Jargon; um die Berechtigung zur Teilnahme am Endspiel u. zur Fahrt nach dem Austragungsort) kämpfen; *eine F. schießen (ugs., bes. Soldatenspr.; am Ziel, bes. an der Zielscheibe beim Scheibenschießen, vorbeischießen; nach der Ähnlichkeit der weißroten Tafel, die früher neben der Zielscheibe stand, mit einer Fahrkarte).
Universal-Lexikon. 2012.