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Ein|tritts|kar|te ['ai̮ntrɪts̮kartə], die; -, -n:Karte, die zum Besuch von etwas berechtigt:
eine Eintrittskarte lösen, kaufen; die Eintrittskarte am Eingang vorzeigen.
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Ein|tritts|kar|te 〈f. 19〉 zum Besuch od. zur Teilnahme berechtigende Karte
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Ein|tritts|kar|te , die:
Kärtchen o. Ä., das man beim Entrichten des Eintrittsgeldes bekommt u. das zum Besuch einer Veranstaltung, ↑ Einrichtung (3) o. Ä. berechtigt.
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Ein|tritts|kar|te, die: Kärtchen o. Ä., das man beim Entrichten des Eintrittsgeldes bekommt u. das zum Besuch einer Veranstaltung, ↑Einrichtung (3) o. Ä. berechtigt.
Universal-Lexikon. 2012.