wohl oder übel; notgedrungen; zwangsweise; unfreiwillig; zähneknirschend (umgangssprachlich); gezwungenermaßen; nolens volens; unvermeidlich; notwendigerweise; unbedingt; zwingend
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zwangs|läu|fig ['ts̮vaŋslɔy̮fɪç] <Adj.>:aufgrund bestimmter Gegebenheiten gar nicht anders möglich:
das ist die zwangsläufige Folge dieser Entscheidung; das führt zwangsläufig zur Katastrophe.
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zwạngs|läu|fig 〈Adj.〉 unabsichtlich, unabwendbar, notgedrungen, aus einer Zwangslage heraus (entstanden) ● eine \zwangsläufige Entwicklung; die \zwangsläufige Folge davon ist ...; das ergibt sich \zwangsläufig; es musste \zwangsläufig dahin kommen
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zwạngs|läu|fig <Adj.>:
eine -e Folge;
das führt z. dazu, dass …
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zwạngs|läu|fig <Adj.>: aufgrund bestimmter Gegebenheiten gar nicht anders möglich; ↑automatisch (2 a): eine -e Entwicklung, Folge; dadurch verbraucht man z. mehr Energie; das führt z. dazu, dass ...; Das Wort eines Kindes von vornherein in Zweifel zu ziehen muss es z. zum Lügen verleiten (Bastian, Brut 18).
Universal-Lexikon. 2012.