Akademik

gezwungenermaßen
wohl oder übel; zwangsläufig; notgedrungen; zwangsweise; unfreiwillig; zähneknirschend (umgangssprachlich); nolens volens

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ge|zwun|ge|ner|ma|ßen [gə'ts̮vʊŋənɐ'ma:sn̩] <Adverb>:
einem Zwang, einer Notwendigkeit folgend:
nach dem Autounfall gingen sie gezwungenermaßen zu Fuß weiter; gezwungenermaßen akzeptierte sie die Realität.
Syn.: der Not gehorchend, notgedrungen, wohl oder übel, zwangsläufig.

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ge|zwun|ge|ner|ma|ßen 〈Adv.〉 infolge von Zwang od. Verpflichtung, nicht freiwillig

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ge|zwụn|ge|ner|ma|ßen <Adv.> [-maßen]:
einem Zwang, einer Notwendigkeit, Verpflichtung, Forderung folgend:
den Rest des Heimwegs legten sie g. zu Fuß zurück.

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ge|zwụn|ge|ner|ma|ßen <Adv.> [↑-maßen]: einem Zwang, einer Notwendigkeit, Verpflichtung, Forderung folgend: den Rest des Heimwegs legten sie g. zu Fuß zurück.

Universal-Lexikon. 2012.