Eltern
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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te [ɛɐ̯'ts̮i:ʊŋsbərɛçtɪçtə], die/eine Erziehungsberechtigte; der/einer Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten/zwei Erziehungsberechtigte:weibliche Person, die die Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt:
als Erziehungsberechtigte hat sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
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weibliche Person, die die elterliche Gewalt ausübt.
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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der die elterliche Gewalt ausübt (Eltern, Vormund): bei einer Waise ist der Vormund der E.
Universal-Lexikon. 2012.