Akademik

Erziehungsberechtigte
Eltern

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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te [ɛɐ̯'ts̮i:ʊŋsbərɛçtɪçtə], die/eine Erziehungsberechtigte; der/einer Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten/zwei Erziehungsberechtigte:
weibliche Person, die die Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt:
als Erziehungsberechtigte hat sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.

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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jeder, der elterl. Gewalt ausübt, Eltern, Vormund

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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te <vgl. Berechtigte:
weibliche Person, die die elterliche Gewalt ausübt.

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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der die elterliche Gewalt ausübt (Eltern, Vormund): bei einer Waise ist der Vormund der E.

Universal-Lexikon. 2012.