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Kli|ent [kli'ɛnt], der; -en, -en, Kli|en|tin [kli'ɛntɪn], die; -, -nen:Person, die [gegen Bezahlung] Rat oder Hilfe bei jmdm. sucht, die jmdn. beauftragt, ihre Interessen zu vertreten:
die Klienten der Beratungsfirma; der Anwalt informierte seine Klientin über ihre Rechte.
Syn.: ↑ Auftraggeber, ↑ Auftraggeberin, ↑ Kunde, ↑ Kundin, ↑ Mandant (bes. Rechtsspr.), ↑ Mandantin (bes. Rechtsspr.).
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Kli|ẹnt 〈m. 16〉 Kunde (bes. eines Rechtsanwalts) [<lat. cliens, Gen. clientis „der Hörige“, dann „der Schutzbefohlene eines Patrons“]
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Kli|ẹnt, der; -en, -en [lat. cliens (Gen.: clientis) = der Hörige, zu einem Verb mit der Bed. »biegen, beugen, neigen« u. eigtl. = jmd., der Anlehnung gefunden hat]:
jmd., der [gegen Bezahlung] Rat, Hilfe bei jmdm. sucht, der jmdn. beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen:
die -en unserer Beratungsfirma.
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Kliẹnt
[lateinisch cliens, clientis »Höriger«, eigentlich »Schutzbefohlener«] der, -en/-en,
1) allgemein: Kunde eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Ähnlichem
2) Rechtsgeschichte: in der römischen Königszeit Bezeichnung für einen Halbfreien; in späterer Zeit wurden Klienten politisch den Plebejern gleichgestellt. Sie waren vermögensfähig, standen aber in einem Abhängigkeitsverhältnis (mit gewissen Gehorsams- und Dienstleistungspflichten) zu einem Patron, dessen Gefolgschaft (Klientel) sie bildeten.
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Kli|ẹnt, der; -en, -en [lat. cliens (Gen.: clientis) = der Hörige, zu einem Verb mit der Bed. „biegen, beugen, neigen“ u. eigtl. = jmd., der Anlehnung gefunden hat]: jmd., der [gegen Bezahlung] Rat, Hilfe bei jmdm. sucht, der jmdn. beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen: die -en unserer Beratungsfirma erwarten absolute Vertraulichkeit; der Verteidiger hatte die bedrohliche Lage seines -en erkannt; Während des gesamten Tages ist die Kleiderkammer geöffnet und wird von verschiedenen -en (Nichtsesshafte, Ausländer, Asylanten) besucht (Zivildienst 5, 1986, 17).
Universal-Lexikon. 2012.