Akademik

legalisieren
beurkunden; bestätigen; verbürgen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren

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le|ga|li|sie|ren [legali'zi:rən] <tr.; hat:
legal machen:
einen Umsturz legalisieren; sie legalisierten ihre Beziehung durch die Eheschließung.

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le|ga|li|sie|ren 〈V. tr.; hatlegal, gesetzlich machen, amtlich bestätigen

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le|ga|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. légaliser, zu: légal = gesetzlich < lat. legalis, legal]:
legal machen, gesetzlich erlauben:
durch das Gesetz hat der Staat diese Zustände legalisiert;
die Regierung will Haschisch, den Gebrauch von Marihuana l.

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legalisieren,
 
1) amtlich beglaubigen (Urkunden); 2) legal machen.

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le|ga|li|sie|ren <sw. V.; hat [frz. légaliser, zu: légal = gesetzlich < lat. legalis, ↑legal]: 1. (Rechtsspr.) [Urkunden] amtlich beglaubigen. 2. (bildungsspr.) legal machen, gesetzlich erlauben: durch das Gesetz hat der Staat diese Zustände legalisiert; Ein paar Milliarden Drogendollars hat er in den letzten Jahren legalisiert (Wiener 6, 1984, 53); ... ihre holländische Amtkollegin habe versichert, dass ihr Land nicht daran denke, die „weichen“ Drogen zu l. (ran 3, 1980, 22); Die Russen tun genau dasselbe, nur mit dem Unterschied, dass sie ihren legalisierten Terror für die Proletarier ausüben wollen (Tucholsky, Werk II, 283).

Universal-Lexikon. 2012.