beurkunden; bestätigen; verbürgen; beglaubigen; authentisieren; akkreditieren; legalisieren; ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); befugen; legitimieren; autorisieren; in die Lage versetzen; befähigen
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be|voll|mäch|ti|gen [bə'fɔlmɛçtɪgn̩] <tr.; hat:jmdm. eine bestimmte Vollmacht geben:
der Chef hatte ihn bevollmächtigt, die Briefe zu unterschreiben.
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be|vọll|mäch|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \bevollmächtigen jmdm. eine Vollmacht erteilen ● jmdn. zum Abschluss eines Kaufs, eines Vertrages \bevollmächtigen
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be|vọll|mäch|ti|gen <sw. V.; hat:
mit einer Vollmacht ausstatten:
jmdn. zu etw. b.;
[zu etw.] bevollmächtigt sein.
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be|vọll|mäch|ti|gen <sw. V.; hat: mit einer Vollmacht ausstatten: jmdn. zu etw. b.; Erforderlich sei vielmehr eine Institution, die bevollmächtigt wird, eine genuin gesamteuropäische Wirtschaftspolitik zu betreiben (Zeit 6. 6. 97, 4); [zu etw.] bevollmächtigt sein.
Universal-Lexikon. 2012.