ausgefallen; idiosynkratisch; besonders; eigenartig; eigen; originell; merkwürdig; grotesk; absurd; absonderlich; verschroben; skurril; befremdend; aberwitzig; eigenwillig; sonderbar; kurios; bizarr; kauzig (umgangssprachlich); befremdlich; lächerlich; komisch; außergewöhnlich; seltsam; wunderlich; ungewöhnlich
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ei|gen|tüm|lich ['ai̮gn̩ty:mlɪç] <Adj.>:1. von sonderbarer Art:
eine eigentümliche Person, Sprechweise; eigentümlich klingen.
Syn.: ↑ ausgefallen, ↑ eigenartig, ↑ kauzig, ↑ komisch, ↑ kurios, ↑ merkwürdig, ↑ schrullig, ↑ seltsam, ↑ sonderbar, ↑ verschroben, ↑ verwunderlich.
2. als typisch zu jmdm. gehörend:
mit dem ihm eigentümlichen Stolz lehnte er jede Hilfe ab.
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ei|gen|tüm|lich 〈Adj.〉
1. jmdm. od. einer Sache innewohnend, zugehörig
2. merkwürdig, sonderbar
● es ist ihm \eigentümlich; eine \eigentümliche Sache!
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ei|gen|tüm|lich <Adj.> [frühnhd. = als Besitz eigen]:
mit dem ihr -en Charme.
2. eine besondere u. merkwürdige Art aufweisend:
eine -e Person;
ein -er Geruch;
sich e. verhalten;
<subst.:> das Eigentümliche an der Sache.
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ei|gen|tüm|lich <Adj.> [frühnhd. = als Besitz eigen]: 1. [auch: - -'- -] jmdm. od. einer Sache ↑eigen (2 a); für jmdn. od. etw. typisch, charakteristisch: mit der ihr -en Liebenswürdigkeit; jede Zeit scheint die ihr -en Krankheiten zu haben (Natur 63); ein Hang zum Grübeln war ihm e. 2. von, in besonderer u. merkwürdiger Art: eine -e Person; im Autobus sitzen Schulkinder und verbreiten einen -en Geruch (Schwaiger, Wie kommt 98); sich e. verhalten; diese Nell schien ja e. scheu (Muschg, Gegenzauber 340); Ihre Nähe im engen Raum des Fahrstuhls benahm mir recht e. den Sinn (Th. Mann, Krull 179); <subst.:> das Eigentümliche an der Sache ist, dass ... ∙ 3. als Besitz eigen: allen Teilnehmern ihre bestimmten Stücke für immer e. zuzusetzen (Storm, Schimmelreiter 110).
Universal-Lexikon. 2012.