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Flecken
Marktflecken; Dorf; Markt; Gemeinde; Städtchen; Ortschaft

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Fleck [flɛk], der; -[e]s, -e, Fle|cken ['flɛkn̩], der; -s, -:
a) unsaubere Stelle:
die Tischdecke hat einige Flecke[n].
Syn.: Klecks, Spritzer.
Zus.: Blutfleck[en], Farbfleck[en], Fettfleck[en], Grasfleck[en], Rostfleck[en], Rotweinfleck[en], Schmutzfleck[en], Tintenfleck[en].
b) andersfarbige Stelle:
das Pferd hat einen weißen Fleck[en] auf der Stirn; sie hatte vom Sturz blaue Flecke[n] am ganzen Körper.
Syn.: blauer Fleck, Bluterguss.
Zus.: Altersfleck, Knutschfleck, Pigmentfleck.

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flẹ|cken 〈V.; hat
I 〈V. intr.〉
1. leicht Flecke annehmen
2. leicht Flecken verursachen
3. 〈fig.; umg.〉 rasch voran-, von der Hand gehen (Arbeit)
II 〈V. tr.; oberdt.〉 flicken, ausbessern (Schuhe)
[→ Fleck]

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flẹ|cken <sw. V.; hat [mhd. vlecken = beschmutzen; schlagen; vom Fleck schaffen, fördern] (landsch.):
1. Flecke machen:
Rotwein fleckt.
2. [leicht] Flecke annehmen:
Seide fleckt.
3. (Schuhe) mit neuen Sohlen od. Absätzen versehen.
4. vorangehen, vorwärtsgehen:
die Arbeit will heute nicht recht f.

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Flecken,
 
ursprüngliche Bezeichnung für Ortschaften, die ihrer Struktur und ihren Rechten nach zwischen Stadt und Dorf standen. Zu den bäuerlichen Dorfbewohnern trat ein bedeutender Anteil an Gewerbetreibenden und/oder Händlern, der unter Umständen das Bild des Flecken prägte (z. B. Acker-, Schusterflecken). Ihrer Rechtsstellung nach konnten Flecken über das Marktrecht verfügen (Marktflecken) oder neben der Dorfverfassung auch städtische Rechte besitzen (Titularstädte). Die Fleckengerichtsbarkeit umfasste nur die Niedergerichte. - Als amtliche Bezeichnung ist Flecken heute noch in Niedersachsen gebräuchlich.

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Flẹ|cken, der; -s, -: 1. Fleck (1, 2, 4). 2. a) (früher) größeres Dorf mit einzelnen städtischen Rechten; b) kleine Ortschaft; Dorf: Draußen steht der schwarze Sanitätsgehilfe, der eine Art kleines Hospital in dem F. Ikoma leitet (Grzimek, Serengeti 117).

Universal-Lexikon. 2012.