Akademik

bindend
obligatorisch; verpflichtend

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bịn|dend: nennt man ein Elektronenpaar bzw. ein Molekülorbital, das an der chemischen Bindung zwischen Atomen beteiligt ist. – Ggs.: nichtbindend, vgl. antibindend.

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bịn|dend <Adj.>:
so geartet, dass man daran gebunden ist, dass etw. verpflichtend ist; verbindlich:
die -e Wirkung des Vertrages;
eine -e Zusage machen;
der Beschluss, die Vereinbarung ist nicht b.

Universal-Lexikon. 2012.