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ver|bind|lich [fɛɐ̯'bɪntlɪç] <Adj.>:1. persönliches, freundliches Entgegenkommen zeigend, spüren lassend:
verbindliche Worte; er lächelte verbindlich.
2. durch eine bindende Zusage, Erklärung festgelegt; eine Verpflichtung, ein Versprechen enthaltend:
eine verbindliche Zusage; das Abkommen wurde für verbindlich erklärt.
Syn.: ↑ bindend, verpflichtend.
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ver|bịnd|lich 〈Adj.〉
2. verpflichtend (Zusage)
● ein \verbindliches Abkommen; \verbindlichen, \verbindlichsten Dank!; \verbindliche Verpflichtungen eingehen; \verbindlich, \verbindlichst danken; \verbindlich lächeln; er ist sehr \verbindlich
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ver|bịnd|lich <Adj.>:
1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig:
-e Worte;
eine -e Geste;
v. lächeln.
2. bindend, verpflichtend:
eine -e Zusage, Erklärung, Abmachung;
eine allgemein -e Norm.
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ver|bịnd|lich <Adj.>: 1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig: -e Worte; eine -e Geste; Statt -er Unterhaltung gibt es mit ihm sofort Streit (Kronauer, Bogenschütze 326); Ein mittelgroßer, schlanker Herr, bescheiden, charmant, v., meist mit einem Lächeln auf den Lippen (Danella, Hotel 297); v. lächeln; Er erwiderte geschickt und v. (Bieler, Mädchenkrieg 250). 2. bindend, verpflichtend: eine -e Zusage, Erklärung, Abmachung; eine allgemein -e Norm; natürlich muss ich ... v. wissen, was eigentlich gebaut werden soll (Freie Presse 3. 1. 90, 3).
Universal-Lexikon. 2012.