Akademik

obligatorisch
zwingend; vorgeschrieben; nötig; notwendig; benötigt werden; vonnöten; erforderlich; obligat; unvermeidlich; unabdingbar; bindend; verpflichtend

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obli|ga|to|risch [obliga'to:rɪʃ] <Adj.>:
verbindlich vorgeschrieben /Ggs. fakultativ/: obligatorische Unterrichtsfächer, Vorlesungen; für diese Ausbildung ist das Abitur obligatorisch.
Syn.: verbindlich, vorgeschrieben.

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ob|li|ga|to|risch 〈Adj.〉 verbindlich, verpflichtend, vorgeschrieben, Pflicht...; Ggs fakultativ ● \obligatorischer Aktant 〈Gramm.〉 A., der für eine korrekte Satzkonstruktion notwendig ist, z. B. er verfiel „der Spielsucht“; die Vorlesung ist \obligatorisch [<lat. obligatorius]

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ob|li|ga|to|risch <Adj.> (bildungsspr.):
1. [lat. obligatorius] durch ein Gesetz o. Ä. vorgeschrieben, verbindlich:
-e Vorlesungen;
für diese Ausbildung ist das Abitur o.;
o. zu belegende Fächer.
2. (meist spött.) obligat (1 b).

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obligatorisch,
 
bildungssprachlich für: durch ein Gesetz oder Ähnliches vorgeschrieben, verbindlich; Gegensatz: fakultativ. - Obligatorischer Vertrag, schuldrechtlicher Vertrag, Verpflichtungsgeschäft.

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obli|ga|to|risch <Adj.> [1: lat. obligatorius] (bildungsspr.): 1. durch ein Gesetz o. Ä. vorgeschrieben, verbindlich: -e Unterrichtsfächer, Vorlesungen; Aufbau einer -en Pflegeversicherung (Spiegel 50, 1990, 26); für diese Ausbildung ist das Abitur o.; Die Wegnahme des noch neuen Führerscheins war o. (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 17); ... die Frage, ob die individuelle Heizkostenabrechnung für Neubauten o. werden soll (NZZ 26. 2. 86, 37); o. zu belegende Fächer; Der Berufsschüler hat o. die Berufsschule ... zu besuchen (NZZ 27. 1. 83, 26). 2. (meist spött.) obligat (1 b): Sein kritisches Beobachten und seine Berichterstattung waren ebenso Markenzeichen wie der -e Zigarillo (Chemische Rundschau 21. 8. 92, 2); Wir hatten nicht die Campingplatz-Dienstkleidung an - die -e Badehose bzw. den Badeanzug (ADAC-Motorwelt 8, 1979, 40).

Universal-Lexikon. 2012.