Akademik

Tempolimit
Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung

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Tẹm|po|li|mit 〈n. 15Geschwindigkeitsbegrenzung (bes. auf Autobahnen)

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Tẹm|po|li|mit, das (Verkehrsw.):
Geschwindigkeitsbeschränkung:
ein T. einführen, beachten.

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Tẹmpolimit,
 
Verkehr: gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, in der öffentlichen Diskussion in der Regel primär auf den Straßenverkehr bezogen. Ein Tempolimit von 100 km/h für Autobahnen und 80 km/h für andere außerörtliche Straßen wird v. a. von Umweltschutzverbänden gefordert. Als Gründe werden genannt: geringerer Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß, weniger Unfälle, Verstetigung des Verkehrsflusses und dadurch weniger Staus. Städte und Gemeinden können seit März 1985 mittels eines rechtsverbindlichen Verkehrszeichens in abgegrenzten Bereichen niedrigere Geschwindigkeiten als 50 km/h festsetzen. Das haben die Kommunen in den letzten Jahren verstärkt genutzt und so genannte Tempo-30-Zonen oder andere verkehrsberuhigende Maßnahmen eingeführt, die auch die Aufenthalts- und Wohnqualität verbessern sollen.
 
Literatur:
 
Tempo 30 - städtebaul. Auswirkungen. Im Auftrag des Bundes-Min. für Raumordnung, Bauwesen u. Städtebau (1989);
 W. Hertkorn: Veränderungen des Kraftstoffverbrauchs u. der Abgasbelastungen durch Geschwindigkeitsreduktion in untergeordneten Straßennetzen (1992);
 
Erfahrungen mit Tempo 30, Beitrr. v. H. Masur u. a. (1998).

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Tẹm|po|li|mit, das (Verkehrsw.): Geschwindigkeitsbeschränkung: das T. auf Autobahnen; ein T. einführen, beachten.

Universal-Lexikon. 2012.