Akademik

Jugendlicher
Adoleszent; Teenager; Pubertierender; Jüngling; junger Mensch; Backfisch (umgangssprachlich); Halbstarker

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Ju|gend|li|cher ['ju:gn̩tlɪçɐ], der Jugendliche/ein Jugendlicher; des/eines Jugendlichen, die Jugendlichen/zwei Jugendliche:
junger Mann, besonders im Alter von 14 bis 18 Jahren:
ein Jugendlicher starb bei dem Unfall; kein Eintritt für Jugendliche unter 16 Jahren.
Syn.: Teenager.

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Ju|gend|li|che(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 junger Mensch vom 14. bis 18. Lebensjahr

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Ju|gend|li|cher, der Jugendliche/ein Jugendlicher; des/eines Jugendlichen, die Jugendlichen/zwei Jugendliche:
a) männliche Person im Jugendalter:
die Veranstaltung wurde vorwiegend von Jugendlichen besucht;
b) (Rechtsspr.) männliche Person zwischen dem 14. u. 18. Lebensjahr:
der Film ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugelassen.

Universal-Lexikon. 2012.