Adoleszent; Teenager; Pubertierender; Jüngling; junger Mensch; Backfisch (umgangssprachlich); Halbstarker
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Ju|gend|li|cher ['ju:gn̩tlɪçɐ], der Jugendliche/ein Jugendlicher; des/eines Jugendlichen, die Jugendlichen/zwei Jugendliche:junger Mann, besonders im Alter von 14 bis 18 Jahren:
ein Jugendlicher starb bei dem Unfall; kein Eintritt für Jugendliche unter 16 Jahren.
Syn.: ↑ Teenager.
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Ju|gend|li|cher, der Jugendliche/ein Jugendlicher; des/eines Jugendlichen, die Jugendlichen/zwei Jugendliche:
a) männliche Person im Jugendalter:
die Veranstaltung wurde vorwiegend von Jugendlichen besucht;
b) (Rechtsspr.) männliche Person zwischen dem 14. u. 18. Lebensjahr:
der Film ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugelassen.
Universal-Lexikon. 2012.