Akademik

Simonie
Ämterkauf

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Si|mo|nie 〈f. 19
1. Kauf u. Verkauf von geistl. Ämtern
2. 〈fig.〉 Erschleichung eines Amtes um des eigenen Vorteils willen
[nach Simon Magus, der im 1. Jh. n. Chr. als angebl. Wundertäter durch Palästina u. Italien zog]

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Si|mo|nie, die; -, -n [mhd. simoni(e) < kirchenlat. simonia, nach dem Magier Simon, der nach Apg. 8, 18 ff. glaubte, die Macht, die der Hl. Geist verleiht, kaufen zu können] (kath. Kirche):
Kauf u. Verkauf geistlicher Ämter o. Ä.

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Simonie
 
[nach Simon Magus] die, -/...'ni|en, katholisches Kirchenrecht: der vorsätzliche Austausch (»Verkauf«) eines geistlichen Gutes (z. B. eines kirchlichen Amtes) oder geistlich-weltlichen Gutes (z. B. eines kirchlichen Benefiziums) gegen einen zeitlichen Wert (Geld, Vermögenswerte u. a.). Simonistische Rechtsakte sind ungültig, simonistische Sakramentenspendung ist mit Kirchenstrafe bedroht (c. 1380 CIC). Zum Unterhalt von Amtsträgern bestimmte Gebühren für geistliche Handlungen (z. B. Messstipendien, Stolgebühren) sind keine Simonien. - Im Früh- und Hochmittelalter hat das Rechtsinstitut der Eigenkirche zu starken simonistischen Missbräuchen geführt, die eine der Ursachen des Investiturstreites waren.
 

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Si|mo|nie, die; -, -n [mhd. simoni(e) < kirchenlat. simonia, nach dem Magier Simon, der nach Apg. 8, 18 ff. glaubte, die Macht, die der Hl. Geist verleiht, kaufen zu können] (kath. Kirche): Kauf u. Verkauf geistlicher Ämter o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.