Plancksche Konstante
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plạnck|sche(s) Wịr|kungs|quan|tum auch: Plạnck'sche(s) Wịr|kungs|quan|tum 〈n.; -n -s; unz.; ; Quantentheorie〉 fundamentale Naturkonstante, h = 6,624·10−34 ergsec [nach dem Physiker Max Planck, 1858-1947]
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plạncksches Wirkungsquantum,
Plạnck-Konstante, Formelzeichen h, von M. Planck im Zusammenhang mit der Untersuchung der Hohlraumstrahlung entdeckte universelle Konstante mit der Dimension einer Wirkung (Energie ☓ Zeit); sie tritt in den Gesetzen der Atom-, Kern- und Elementarteilchenphysik auf, insbesondere als Proportionalitätsfaktor in der Beziehung zwischen der Energie E eines Strahlungsquants (Photon) und der Frequenz ν der entsprechenden elektromagnetischen Strahlung: E = h · ν (einsteinsches Gesetz); h ≈ 6,626 · 10-34 Js (Naturkonstanten, Übersicht). Häufig wird auch die Größe h̶ = h / 2π (gesprochen »h quer«) verwendet. - Die Existenz des planckschen Wirkungsquantums führt zur Quantelung vieler physikalischen Größen, die dann nur noch diskrete Werte annehmen können (Quantentheorie). Für den Grenzfall h → 0 gehen quantenmechanische Gesetze in die entsprechenden Gesetze der klassischen Physik über.
Universal-Lexikon. 2012.